Kündigung aus persönlichen Gründen zurückgezogen - Wer zahlt Maklergebühr

  • Hallo, ich muss eine Wohnungskündigung aus persönlichen Gründen zurückziehen. Der Vermieter ist damit einverstanden, nur der Makler möchte jetzt von mir eine Aufwandsentschädigung ohne jegliche Auflistung seiner Leistung in Höhe einer Monatsmiete von über 1000,-. Es fand noch keine Besichtigung statt, da ich erst seit 6 Monaten in der Wohnung bin konnte er alle Anzeigen einfach übernehmen, wegen der Wohnung sind für ihn noch keine Fahrtkosten entstanden, ... Wie sieht hier die Rechtslage aus? Habe ich mit dem Makler überhaupt was zu tun? Bin ich verpflichtet diese Aufwandentschädigung aufgrund meines verursachten Aufwandes zu übernehmen? Vielleicht hat jemand von Euch da schon in seinem Leben Erfahrungen gesammelt?

    Danke für Tipps und Hinweise

    LG

  • Mir fällt kein Anspruchsgrund ein, warum der Makler das berechtigterweise verlangen kann. Denn mit dem Vermieter hat der Makler einen Vertrag, nicht mit dir. In diesem Sinne könntest du den Makler einfach mal an den Vermieter verweisen. Je nachdem was er darauf sagt, kann man dann weiter sehen.

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