Vermieter verlangt Miete aufgrund angeblich geschlossenem Mietvertrag

  • Guten Abend,

    ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir helfen, wie ein befreundeter Wohnungssuchender in solch einem Fall am besten weiter vorgehen sollte:

    Der Wohnungssuchende war auf einer Besichtigung. Da die Wohnung so weit gefällt, schließt der Wohnungssuchende mit dem Vermieter die Vereinbarung, dass der Vermieter die Vertragsunterlagen ihm zukommen lassen soll. Es wird besprochen, dass wenn der Mieter mit den Vertragsbedingungen dann einverstanden ist, er die Wohnung nehmen würde.

    Es dauert über eine Woche, bis der Vertrag beim Wohnungssuchenden eintrifft. Kurz darauf meldet sich der Vermieter telefonisch, dass er die Miete nochmal neu berechnen müsste, da hier ein Fehler in der Berechnung vorläge.

    Nun entscheidet sich der Wohnungssuchende doch gegen die Wohnung. Da sich dieser juristisch nicht auskennt, antwortet er dem Vermieter auf die E-Mail mit dem Mietvertrag, dass er den „mündlich geschlossenen Mietvertrag kündigen“ möchte. Dies ist natürlich nicht korrekt, denn es wurde seitens des Wohnungssuchenden nie eine eindeutige Willenserklärung abgegeben, da zum Zeitpunkt der Besichtigung noch gar nicht alle Vertragsdetails wie z.B. die Miethöhe bekannt waren.

    Nun beruft sich der Vermieter auf die Aussage des Wohnungssuchenden, dass ein Mietsvertag mündlich geschlossen wurde und besteht auf Bezahlung der Miete, auch wenn der Mieter gar nicht einzieht.

    Wie sollte sich der Wohnungssuchende in diesem Fall am besten verhalten? Hat er rechtlich eine Chance da wieder rauszukommen?

    Ich freue mich auf Eure Einschätzung.

    Vielen Dank!

    Gruß Dennis

  • beruft sich der Vermieter auf die Aussage des Wohnungssuchenden, dass ein Mietsvertag mündlich geschlossen wurde

    Das müsste der Vermieter genauer erläutern, wo er eine Willenserklärung erkennen will. Denn ich sehe in der Beschreibung nur eine Bitte, die Vertragsunterlagen zu bekommen, um die Bedingungen vorab lesen zu können.

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