Hilfe bei Rückforderung von Nebenkosten-Gutschriften in komplexer Eigentümerstruktur

  • Liebe Community,

    ich stehe vor einer komplexen Situation im Zusammenhang mit meiner Mietwohnung und hoffe auf eure Unterstützung. In einem fünf Parteien Haus mit vier unterschiedlichen Eigentümern zahle ich seit knapp 13 Jahren monatlich 250 € Nebenkostenabschlag. In dieser Zeit habe ich jedoch keine Nebenkostenabrechnungen erhalten, da die Heizkostenabrechnung angeblich unplausibel war und der Fall vor Gericht lag. Es steht noch ein Gerichtsurteil aus.

    Nun haben die Eigentümer und die Hausverwaltung nach 13 Jahren beschlossen, die Heizkosten pauschal nach Wohnfläche zu berechnen. Daraufhin wurden erstmals Abrechnungen für die letzten drei Jahre erstellt:

    • Jahr 2020: Guthaben von 742 €
    • Jahr 2021: Guthaben von 376 €
    • Jahr 2022: Nachzahlung von 393 € aufgrund gestiegener Heizkosten

    Die plötzliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung in Verbindung mit einer erheblichen Guthabensumme im Jahr 2020 wirft bei mir Fragen auf. Besonders, da ich in den vorhergehenden Jahren keine Abrechnungen erhalten habe und monatlich einen erheblichen Nebenkostenabschlag geleistet habe.

    Meine spezifischen Fragen an die Community sind:

    1. Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um eine Rückerstattung der Nebenkosten für die letzten Jahre zu fordern?
    2. Beeinflusst das ausstehende Gerichtsurteil die Rückforderung der Nebenkosten?
    3. Wie kann ich die Unplausibilität der vorherigen Heizkostenabrechnung und die plötzliche Umstellung auf Wohnflächenpauschale rechtlich bewerten?
    4. Gibt es relevante Dokumente oder Beweismittel, die ich sammeln sollte, um meinen Fall zu stützen?
    5. Habe ich überhaupt in diesem Fall noch einen Rechtsanspruch auf die ersten 10 Jahre wegen Verjährung?

    Ich danke euch im Voraus für eure Ratschläge und Erfahrungen in dieser komplexen Angelegenheit.

  • Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um eine Rückerstattung der Nebenkosten für die letzten Jahre zu fordern?

    Leider gar keine. Das Gesetz sieht vor, dass man gemäß §273 BGB sein Recht auf Zurückbehalt der laufenden Vorauszahlungen in Anspruch nimmt. Eine spätere Rückforderung im laufenden Mietverhältnis ist gemäß §814 BGB in der Regel ausgeschlossen.

    Wie kann ich die Unplausibilität der vorherigen Heizkostenabrechnung und die plötzliche Umstellung auf Wohnflächenpauschale rechtlich bewerten?

    Welche Heizkostenabrechnung? Sie sagten nicht, eine unplausible Abrechnung erhalten zu haben, sondern nur die nach Wohnfläche.

    Gibt es relevante Dokumente oder Beweismittel, die ich sammeln sollte

    Es liegt doch kein anderes Dokument vor als die kürzlich erhaltene Abrechnung.

    in dieser komplexen Angelegenheit

    Das ist nicht komplex. Es wurde schlicht versäumt, sich schon vor über 10 Jahren rechtlich kundig zu machen, nachdem die erste Abrechnung überfällig war. Da hätte man sofort angemessen handeln können. Rückwirkend kann man sich jetzt nur freuen, dass es doch Geld zurück gibt seit 2020. Und man kann jetzt zukünftig, also für die Abrechnung 2022, anders vorgehen.

    Im Übrigen ist auch für die Eigentümergemeinschaft die Heizkostenabrechnung verpflichtend vorgeschrieben. Ein solcher Beschluss ist unwirksam, da die Gemeinschaft dafür keine Kompetenz hat.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es wäre wohl angebracht gewesen, meine Anfrage präziser zu formulieren.

    Wir sind im November 2010 in eine der fünf Parteien des Hauses eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt gehörten drei der fünf Wohnungen meinem aktuellen Vermieter. Die anderen beiden Wohnungen hatten jeweils einen anderen Eigentümer.

    Das erste Mal, als ich nach der Nebenkostenabrechnung Anfang 2012 gefragt habe, erklärten meine Vermieter, dass die Heizkostenabrechnung unverhältnismäßig sei.
    Einer der Eigentümer hätte dies vor Gericht angefochten, wodurch keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden könne. Jedes Mal, wenn ich nach der Nebenkostenabrechnung gefragt habe, wurde ich vertröstet. Entweder hieß es, wir müssten auf den Gerichtsbeschluss warten, oder es gab Probleme mit dem Hausverwalter, und so weiter.

    Erst jetzt, da die Energiepreise, insbesondere für Heizöl, stark gestiegen sind und die Abschlagszahlungen von 250 € nicht mehr ausreichen, kommt man mit einer Notlösung wie der pauschalen Berechnung nach Größe um die Ecke, was mich grundsätzlich nicht stört.

    Was mich jedoch stört, ist die Tatsache, dass die Abschlagszahlungen vom 1. November 2010 bis 31. Dezember 2019 nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere wenn ich das Jahr 2020, in dem die Preise noch normal waren, mit einem Guthaben von 742 € abgeschlossen habe, gehe ich davon aus, dass die Vorjahre, in denen alles normal oder sogar günstiger war, ein ähnliches Guthaben aufweisen sollten. Von 2011 bis 2020 könnten das ungefähr 7000-8000 Euro über die 10 Jahre sein.

    Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und wahrscheinlich für eine Beratung zahlen müsste, wollte ich hier zunächst fragen, ob es überhaupt in diesem Fall sinnvoll wäre, rechtliche Schritte zu erwägen. Ihre Einschätzung wäre mir sehr hilfreich.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Okay, also der Reihe nach.

    Ein Vermieter hat die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten ab Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. So sieht es das Gesetz vor. Ausnahmen gibt es davon nur, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu verschulden hat. Die Differenzen innerhalb der Gemeinschaft der Eigentümer gilt aber nicht als Grund für eine solche Verzögerung. Denn es hindert niemand den Vermieter daran, selbst eine Abrechnung zu erstellen, wie er sie für korrekt befindet, und dem Mieter zu übergeben.

    Nach diesen 12 Monaten hat man das Recht, die Abrechnung einzufordern, wenn nötig auf den Klageweg. Die Verjährungsfrist hierfür sind die üblichen 3 Jahre, wobei die Frist erst im nachfolgenden Jahr beginnt, nachdem der Anspruch entstanden ist. Als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr unterstellend tritt die Verjährung für das Abrechnungsjahr 2018 nach dem 31.12.2023 ein. Weiter zurück kann man die Abrechnung nicht mehr einfordern. Allerdings müsste noch jetzt im Dezember die Klage eingereicht werden, um die Verjährung zu hemmen.

  • Hallo und nochmals Dank für die Rückmeldung,

    so wie ich es jetzt verstehe kann ich im besten Fall nur noch für das Jahr 2019 eine Abrechnung verlangen und mit eventuellen Guthaben rechnen, für die Vorjahre hätte ich vorher reagieren müssen.

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