Hintergrund: "Herr T" ist der Eigentümer und Vermieter des Mehrfamilienhauses, in dem ich zur Miete wohne. Die Verwaltung wurde bis 2022 von "Frau R" schlecht und wird seit 2023 von "Firma V" besser gemacht. Es fehlen Betriebskostenabrechnungen aus Frau R's Zeit. Anders als die meisten meiner Nachbarn habe ich ein Interesse daran, dies zu begleichen. Herr T reagiert auf entsprechende Anfragen gar nicht; Firma V fühlt sich nicht zuständig. Ob die erforderlichen Unterlagen überhaupt auffindbar wären ist unklar.
Kann ich in dieser Situation ruhig wie in diesen beiden Schreiben dargelegt vorgehen, oder begebe ich mich damit eventuell auf legales Glatteis? Andernfalls fällt mir nichts anderes ein, als meinerseits einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Abrechnung 2022 ist wie erhofft am 23. im Briefkasten und sieht stimmig aus.
Falls anders als erwartet die Abrechnungen doch irgendwann auftauchen, hindert ja jedenfalls im praktischen Sinne nichts daran, diese geschätzten Beträge dann nochmal durch genaue zu ersetzen.