Mietvertrag Kündigung und Schönheitsreparaturen

  • Ich habe meine im Mai 2019 bezogene Wohnung zum 31.01.2024 gekündigt. Die Wohnung war damals unrenoviert. Ich habe alles gestrichen als ich eingezogen bin. Nun war ich der Meinung, unrenoviert eingezogen, kann ich auch unrenoviert ausziehen.

    In der zwischenzeit wurde die Immobilie verkauft. Der neue Besitzer war jetzt in meiner Wohnung und sagte mir, ich müsse renovieren bevor ich ausziehe. Aus dem Mietvertrag werde ich nicht ganz schlau, ob ich es tatsächlich machen muss.

    Ein Übergabeprotokoll gibt es keines.

    Ich hänge mal die passenden Passagen hier als Foto an. Genau wie ein

    Schreiben, das ich vom neuen Vermieter bekommen hab. [Gelöscht wegen Vertragsdatenschutz]

  • Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann der Vermieter nur dann die Schönheitsreparaturen verlangen, wenn die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand übergeben wurde oder aber der Vermieter einen angemessenen finanziellen Ausgleich gewährt hat.

    Etwas anders verhält es sich, wenn man Wände farbig gestrichen hat. Diese gelten wie eine Beschädigung, und da kann der Vermieter durchaus verlangen, dass die in den Ursprungszustand versetzt werden, also in hellen neutralen Farben.

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