Fliegengitter bei Kündigung

  • Hallo an Alle,

    ich hätte eine Frage zu einem vom Vermieter installierten Fliegengitter.

    Wir haben jetzt gekündigt. Jetzt war mit dem Vermieter die Wohnungsbegehung und er hat moniert, dass ein von ihm installiertes Fliegengitter kaputt gegangen ist. Es hat einen kleinen Riss. Jetzt wird er es zum NEU! bespannen an eine Firma geben.

    Ich habe die Fliegengitter in den 2 Jahren nicht einmal angerührt. Die sind irgendwie so fest installiert, dass ich mich da gar nicht rangetraut habe. Auch haben wir dieses Fenster zum Kochen nur gekippt. Da steht die Küche davor und ich hätte hier immer alles abräumen müssen. Wir hatten zum Lüften noch ein anderes Fenster. Also der Schaden ist definitiv nicht durch uns entstanden. Und so ein Gitter ist ja auch dem Wetter ausgesetzt, so etwas kann sich ja auch einfach abnützen und kaputt gehen.

    Außerdem kann man so ein Gitter ja auch reparieren und muss es nicht gleich neu bespannen lassen.

    Wie ist die Rechtslage hier für uns? Müssen wir das Neubespannen wirklich zahlen?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus!

    Eure Renesmee

  • Hi,

    rechtlich kann ich dazu leider nichts sagen. Aber so wie ich das kenne, steht im Mietvertrag oft, dass man für kleine Reparaturen bis ca. 20 Euro selbst aufkommen muss.
    Wenn du also das Fliegengitter halbwegs professionell flickst erfüllst du damit meinem Verständnis nach deine Pflicht. Vergleichbar mit dem Austausch eines verstopften Duschkopfs oder dem Zuspachteln von Dübellöchern.

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