Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Umstellung bei uns auf Glasfaser Internet.
Bisher kamen TV , Telefon und Internet aus der Kabeldose. Diese wird nun aber abgeklemmt, da eine neue separate Dose für Glasfaser installiert wird und darüber alles laufen soll.
Während die Kabeldose ohne einen Stromanschluss lief, ist dies bei der neuen Glasfaserdose anders: diese wird mit einem externen Netzteil betrieben. Sprich: Zieht man den Stecker gibt es kein Internet-TV-Telefon mehr.
Meine Frage nun: Dürfen Internetanbieter und der Vermieter die Kosten für die Stromzufuhr einfach an den Mieter weitergeben?
Als Beispiel kann man Mieter betrachten, die über die Kabeldose nur TV bezogen haben. Diese müssen nun also zusätzlich den Strom für die Glasfaserdose bezahlen um weiterhin TV schauen zu können.
Gibt es für solche Modernisierungen eine rechtliche Grundlage bzw. Verpflichtung, dass der Mieter die neu anfallenden Dauerkosten tragen muss?