Überprüfung der Nebenkostenabrechnung wegen unerwarteter Position Hausmeister

  • Liebe Community-Mitglieder,

    ich habe kürzlich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten und stellte fest, dass ein Guthaben von 204,06€ ausgewiesen wurde. Allerdings wurde mir nur ein Betrag von 41,37€ überwiesen. Nachdem ich Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen habe, wurde mir mitgeteilt, dass versehentlich die falsche Abrechnung für die Erstellung verwendet wurde. Die korrigierte Version beinhaltet nun einen Differenzbetrag, der unter der Position "Hausmeister" aufgeführt ist.

    Ich möchte betonen, dass in allen vorherigen Nebenkostenabrechnungen seit meinem Einzug nie eine Position namens "Hausmeister" aufgetaucht ist. Daher möchte ich sicherstellen, dass diese Änderung korrekt und gerechtfertigt ist.

    Hat jemand von euch schon einmal eine ähnliche Situation erlebt? Könnt ihr mir bei der Überprüfung dieser Nebenkostenabrechnung behilflich sein? Ich möchte sicherstellen, dass alle Positionen und Beträge korrekt sind, bevor ich weitere Schritte unternehme.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.

    Mit freundlichen Grüßen,

    TimD1988

  • Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Innerhalb dieser Zeit darf er auch noch Korrekturen nachreichen, die zu einem höheren Abrechnungsergebnis führen, danach nicht mehr. Dagegen kann man also erst mal nichts einwenden. Ob der Betrag der Position korrekt ist, müsste man durch Belegeinsicht prüfen.

    Allerdings wurde mir nur ein Betrag von 41,37€ überwiesen

    Das hört sich so an, als sei diese neue korrigierte Abrechnung noch gar nicht angekommen. Das wäre aber Voraussetzung, um den neuen Betrag zu beanspruchen, ansonsten kann man es ja nicht prüfen. Bis dahin gilt der Betrag der ursprünglichen Abrechnung.

  • Mein Anliegen bezieht sich speziell auf die neu hinzugefügte Position "Hausmeister" in dieser korrigierten Nebenkostenabrechnung.

    Da diese Position in früheren Abrechnungen nicht existierte, möchte ich gerne sicherstellen, dass sie korrekt und gerechtfertigt ist.

    Geht das nur durch die Belegansicht? Wäre es auch sinnvoll sich einem Mieterbund anzuschließen in diesem Fall und sich das professionell prüfen zu lassen?

    Erscheint mir sehr suspekt, erst 204,6€ zu sehen und dann mit der korrigierten Fassung nur 41,37€ zumal ich nie einen Hausmeister gesehen habe.

  • Da diese Position in früheren Abrechnungen nicht existierte

    Das ist kein Hindernis. Es kommt nur darauf an, dass gemäß dem Inhalt des Mietvertrags sich diese Position nicht ausschließt. Denn laut Betriebskostenverordnung ist sie umlagefähig.

    Geht das nur durch die Belegansicht?

    Ob die Position generell gerechtfertigt ist ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Höhe des Betrags hingegen kann man nur duch Belegeinsicht prüfen.

    zumal ich nie einen Hausmeister gesehen habe.

    Ein Vermieter darf auch seine eigene Leistung fiktiv abrechnen.

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