Mietzusage bei Genossenschaft nach Wohnungsbesichtigung

  • Hallo,

    nachdem ich letzte Woche eine Wohnung einer Genossenschaft besichtigt habe, erhielt ich am darauffolgenden Tag sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail eine Zusage für die Wohnung. In der Mitteilung hieß es, dass wir die Wohnung bekommen und sie sich melden würden, sobald der Vertrag fertig ist. Kann ich mich hundertprozentig auf diese Zusage verlassen? Ich bin sehr an der Wohnung interessiert, aber aufgrund meiner nachdenklichen Natur mache ich mir Sorgen, dass es doch zu einem Rückzieher kommen könnte. Wie sicher ist diese Zusage für mich, insbesondere in Bezug auf rechtliche Aspekte, die diese mündliche und schriftliche Zusage absichern? Ich bin mir bewusst, dass ich mir vielleicht zu viele Gedanken mache, aber diese Unsicherheit beschäftigt mich sehr stark.


    Danke und liebe Grüße

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