Kosten und Qulität Kabelanschluss

  • Hallo zusammen,

    als Neu-Community-Mitglied möchte ich zuerst allen Hallo sagen und bedanke mich an dieser Stelle bereits für die Hilfe!

    Hier meine kleine Frage/ Problem:

    Mein Vermieter stellt mir einen Kabelanschluss zur Verfügung und verlangt dafür 25€ im Monat. Ich persönlich halte die Kosten für relativ hoch, aber da es so im Mietvertrag steht, bin ich bereit, diese zu zahlen.

    Allerdings kann ich über den Anschluss nur ca. 20 Sender empfangen, normal wären für das Anschlussgebiet knapp 40 (habe mich beim Kabelnetzbetreiber erkundigt). Mein Vermieter ist nicht bereit/ nicht in der Lage(?) dies zu ändern.

    Kann ich a) auf den vollen Kabelempfang bestehen oder b) weniger für den Anschluss zahlen?

    Nochmals großen Dank im Voraus!

  • Zuerst sollte man sich vom Vermieter die Rechnung zeigen lassen, die der Kabelanbieter ausgestellt hat. Es steht nämlich nirgendwo geschrieben, dass ein Vermieter diesen Anschluss wie ein Wiederverkäufer kalkulieren darf.

    P.S. Im Mietvertrag wird wohl der Kabelanschluss und nicht der Preis dieser Dienstleistung vereinbart sein.

  • Danke Mainschwimmer,

    was genau ein Kabelanschluss enthalten muss ("Umfang") ist aber nicht geregelt, oder?

    Und ja, Du hast recht. Der Anschluss ist im Mietvertrag geregelt, die Kosten in einem Anhang dazu.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    die Kosten in einem Anhang dazu.

    Wenn der Vermieter keine eigene Leistung für diesen Anschluss erbringt (das Kabelnetz wird innerhalb des Hauses von ihm in Schuss gehalten, gehört ihm also), dann ist der Preis des Kabelanbieters das Maß der Dinge.

    Zum Vergleich: Das Gas oder Öl für die Zentralheizung kann auch nur zum Einkaufspreis abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten der Heizung sind in der Miete kalkuliert.

  • Nachtrag:

    Die Kosten, die ein Vermieter erheben darf, sind in der Betriebskostenverordnung geregelt. Und zwar:

    15.die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,

    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

    oder

    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,

    hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;

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