Bürgschaft und falsche Selbstauskunft

  • Hi,
    da mein Fall scheinbar mit normaler SuFu ins Leere verläuft, wollte ich ein eigenes Thema eröffnen.

    Es geht um folgendes:
    Ich ziehe zwecks Studienanfang zum ersten Mal um und für meine geplante Wohnung verlangt der Vermieter eine Kaution von 3 Monatskaltmieten + Bürgschaft. Meine Mutter wollte für mich bürgen, doch auf der Selbstauskunft des Vermieters, die er vom Bürgen verlangt, steht klar, dass man mit der Unterschrift bestätigt, dass man in den letzten 5 Jahren keine Konkursmaßnahmen hatte. Meine Mutter ist allerdings seit 6-7 Jahren in einem Insolvenzverfahren und dieses endet erst im August(Zeitpunkt des Umzugs.)
    Da der Vermieter die Kapazität der Sicherung mit der Mietkaution erreicht hat, ist die Bürgschaft eh unwirksam, da sie von ihm verlangt und nicht von mir angeboten wurde.
    Kann meine Mutter die Bürgschaft unterschreiben, wissend, dass sie in Insolvenz ist, da die Bürgschaft bei evtl. Mietausfall eh ungültig wäre?

    Hoffe, der Fall wird verständlich^^

  • Ich weiß nicht in wie weit man in einem solchen Fall lügen "darf". Ich würde es nicht machen da im schlimmsten Fall der ganze Mietvertrag daduch ungültig, oder fristlos gekündigt werden könnte.

    Ich würde eher das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn höflich, aber bestimmt, darauf aufmerksam machen, dass er mit der Kaution in Geldform schon das Maximun an forderbarer Sicherheit in Händen hält und eine Bürgschaft, die darüber hinaus ginge, ohnehin nicht möglich wäre.

    Könnte natürlich sein, dass Sie dann die Wohnung nicht bekommen und sich der Vermieter einen anderen "Dummen" sucht. Aber auch bei dem, wäre eine solche Bürgschaft nur ein beschriebenes Blatt Papier mit dem er nichts fordern könnte.

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