Kündigung wegen Nutzung einer Wohnung für betreutes Wohnen durch Nichtsenior

  • Hallo liebe Mitleser,

    ich habe vor sechs Jahren als Mittzwanziger eine Zweizimmerwohnung gesucht, per Anonnce gefunden, besichtigt und für gut befunden. Im Mietvertrag stand dann aber, dass die Wohnung in einer Anlage für das betreute Wohnen läge und ich deswegen eine ruhige Lebensweise an den Tag zu legen hätte und auch die übrigen Flächen des betreuten Wohnens nicht benutzen darf. Von betreutem Wohnen war in der Annonce und bei der Besichtigung keine Rede, war auch nicht unmittelbar ersichtlich, da sich die Wohnung in einem Nebengebäude befindet. Auf mein Nachfragen hieß es dann vom Vermieter, dass die Wohnung wie auch die Nachbarwohnung nicht mehr für das betreute Wohnen genutzt werden soll, da sie im dritten Stock ohne Aufzug läge, also nicht barrierefrei, und deswegen als "normale" Mietswohnung vermietet werden soll. Da ich mich schon darauf eingestellt habe, die Wohnung zu nehmen und ich mit der ruhigen Lebensweise kein Problem hatte, habe ich trotzdem unterschrieben und wohne seitdem darin.

    Der Vermieter, also der Betreiber des betreuten Wohnens war selber nur Generalmieter, hat die Wohnung also an mich untervermietet. Mittlerweile ging er insolvent, das Hauptmietverhältnis wurde gekündigt, nach §565 (1) wurde der Eigentümer mein Vermieter mit allen Rechten und Pflichten, da gewerbliche Weitervermietung vorlag. Nach §565 (2) gibt es nun einen neuen
    Generalmieter, der das betreute Wohnen weiterbetreiben will.

    Dieser hat mir nun wegen eines berechtigten Interesses gekündigt. Begründung ist, dass die Räumlichkeiten für betreutes Wohnen zu nutzen seien und nun für diesen eigentlichen Zweck benötigt würden.

    Ich will in der Wohnung nicht ewig drin bleiben, aber derzeit kommt mir ein Auszug etwas ungelegen. Deswegen möchte ich fragen, ob mich jemand in folgenden Punkten bestätigen kann.

    1.Der "alte" Vermieter hat sich offenbar ganz bewußt dazu entschieden, die Wohnung nicht mehr für das betreute Wohnen zu nutzen. Da der "neue" Vermieter mit "allen Rechten und Pflichten" in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann er sich nun nicht darauf berufen, dass die Wohnung eigentlich für das betreute Wohnen gedacht ist.

    2.Der "neue" Vermieter hat mir in einem Gespräch auch mitgeteilt, dass gemäß Hauptmietvertrag, Teilungserklärung und auch seitens der Gemeinde die Nutzung der Wohnung für das betreute Wohnen vorgesehen sei. Das mag sein, war mir aber beim Einzug nicht bekannt (bzw. wurde mir vom "alten" Vermieter bewußt verschwiegen) und wäre außerdem keinesfalls ein Kündigungsgrund und ggf. vom Vermieter (auch dem "neuen", der ja mit "allen Pflichten" eingetreten ist) zu vertreten. Etwaige Auflagen seitens des Eigentümers oder der Gemeinde wären für mich erst relevant, wenn sich diese Dritten an mir als Mieter stören würden, was in den letzten sechs Jahren nicht geschehen ist. Dann läge ein Rechtsmangel oder öffentlich-rechtliches Gebrauchshindernis vor und der Vermieter wäre schadensersatzpflichtig.

    3. Die Kündigung ist ohnehin formal unwirksam, da sie außer dem Satz oben keine ausführlichere Begründung enthielt.

    4. Meine Nachbarwohnung auf der Etage, die auch an Nichtsensioren vermietet war und größer als meine ist, steht derzeit leer. Kann der Vermieter dann Bedarf an meiner Wohnung anmelden, wenn er daneben eine größere leer stehen läßt?

    Muss ich der Kündigung widersprechen oder lediglich auf die Unwirksamkeit verweisen?

    Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Grüße Awiasdas

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