Schoenheitsreperaturen

  • Hallo

    ich weis nicht so recht weiter. Mein Vermieter verlangt von mir das ich die Wohnung Renoviere ( habe zum Jahresende gekündigt ), aber als ich vor 3 Jahren da eingezogen bin war diese Wohnung nicht Renoviert. Es steht auch nicht im Mietvertrag drin das ich , wenn ich ausziehe sie renovieren muss. Nun habe ich gelesen irgendwas von Schoenheits Reperaturen etc. Im Mietvertrag steht drinne, diese übernimmt der Mieter da stand auch Wände Streiche etc .

    Dann noch folgendes es war eine Wohnung mit einer Küchenzeile mit Kühlschrank. Der Kühlschrank king kapput.Habe mir einen neuen gekauft. Nun verlangt er aber das dieser Kühlschrank drin bleibt. Obwohl ich ihn ja bezahlt habe und die Rechnung habe

    Hoffe nun das hier mir einer Helfen kann. Und mir eventuelle genaue Informationen Geben kann :)

    Reicht es wenn ich mit Farbe drüber gehe ?

    Danke schon mal im Voraus

  • Sie müssen nur renovieren, wenn diese Pflicht im Mietvertrag vereinbart ist. Aber Achtung, nicht alles was da so geschrieben wurde ist auch rechtlich in Ordnung. Am besten den Vertrag von einem Mieterverein checken lassen. Wurde der Zustand der Wohnung beim Einzug in einem Protokoll festgehalten, das wäre wichtig.

    Wenn die Küche mitvermietet wurde hätte der VM auch den defekten Kühlschrank ersetzen müssen. Wenn der alte entsorgt ist, muss der von Ihnen gekaufte in der Wohnung bleiben.

  • Ja der Alte Kühlschrank wurde vom Vermieter entsorgt. Aber laut Mietvertrag habe ich ja dann auch anspruch auf einen neuen Kühlschrank was auch im Mietvertrag steht. Also hätte er ihn kaufen müssen.

    Folgende Gegenstände wurden mit vermietet,

    Kühlschrank E.Herd Spüle usw.

    So stehts im Mietvertrag

  • Warum also kaufen Sie denn einen neuen Kühlschrank, wenn Sie wussten, dass dies laut Vertrag Sache des Vermieters war. Wenn er das Geld nicht freiwillig raus gibt, müssen Sie eben Klagen.

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