Beiträge von Ingi1991

    Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

    Na, dass ist doch mal eine Antwort. Vielen Dank. Kann ich das so zusammenfassen, dass für mich die Hausordnung gilt, die meinem Vertrag beiliegt?

    Die andere Hausordnung ist in vielen Punkten deutlich schärfer.

    Nur ist bewusst, dass meine Freiheit die Freiheit eines anderen nicht beschneiden darf. Und das ist auch gut so. Trotzdem haben Sie hier für einige Klarstellung gesorgt. Vielen Dank dafür !

    Na, dass ist doch mal eine Antwort. Vielen Dank. Kann ich das so zusammenfassen, dass für mich die Hausordnung gilt, die meinem Vertrag beiliegt?

    Die andere Hausordnung ist in vielen Punkten deutlich schärfer.

    Nur ist bewusst, dass meine Freiheit die Freiheit eines anderen nicht beschneiden darf. Und das ist auch gut so. Trotzdem habe Sie hier für einige Klarstellung gesorgt. Vielen Dank dafür !

    Danke für diese tatsächlich hilfreiche Antwort. Ich möchte hier aber noch einmal deutlich machen, was die Frage ist: wie ich in meinem langen Text geschrieben habe, ist mir klar, dass ich nicht Grillen darf, wenn jemand gestört wird. Das ist selbstverständlich und sehe ich auch als gegeben und normal an.

    Ich würde auch bitten das Thema "Grillen" hier nicht in den Fokus zu stellen. Es geht primär darum, dass mir zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages eine "falsche" Hausordnung vorlag. Die tatsächliche Hausordnung ist in einigen Punkten deutlich strenger, nicht nur beim Grillen.

    Und ich wiederhole: hätte mir die richtige Hausordnung vorgelegen, hätte ich eine Menge Geld nicht ausgegeben. Vor diesem Hintergrund würde ich das Pauschale "Nein, du bleibst auf den Kosten sitzen" noch einmal kritisch hinterfragen.

    Nichtsdestotrotz, vielen Dank für die Antwort!

    Und ein weiteres Mal bedanke ich mich für eine unprofessionelle Antwort. Sie geben nicht-zielführende Kommentare ab und gehen nicht auf Klarstellungen ein. Sie beantworten keine Fragen und stellen wilde, wertende Vermutungen auf, ohne hinreichende Informationen zu haben. Ich würde Sie bitten keine weitere Antwort mehr zu verfassen, sofern Sie nicht auf meine Fragen eingeht. Ich habe mich nach der Rechtslage erkundigt. In diesem Mietrechts Forum. Was ihrer Meinung nach klar sein sollte hilft mir nicht weiter.

    Ich hoffe weiterhin auf hilfreiche Antworten von sachkundigen Forumsmitgliedern. :)

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Vielen lieben Dank, H H, für dieses Musterbeispiel an nicht-konstruktiver Antwort ;)

    Wie ich mehrfach erwähnt habe, habe ich beim Grillen mit ordentlichen Anzündern niemanden gestört. Somit sehe ich meine Nachbarn im auch nicht als "negativ beeinträchtigt an". Das Grillen mit Holzkohle ist in vielen Mietwohnung erlaubt. In anderen offenbar nicht. Es somit per se als "böse" zu brandmarken erscheint mir sehr weit her geholt.

    Und welche Kosten sind mir entstanden? Hättest du meinen Text aufmerksam bis zu Ende gelesen, wäre dir sicher aufgefallen, dass ich zwei Grills und eine Menge Zubehör gekauft habe, was nun anscheinend zur Untätigkeit verdammt in meinem Keller enden wird.

    Falls es weitere Unklarheiten oder Missverständlichkeiten zu meiner Lage geben sollte, gebe ich gern Auskunft.

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich werde im Folgenden den Sachverhalt darstellen und im Anschluss meine Fragen stellen. Ich bedanke mich im Voraus für jede Hilfe.

    Meine Partnerin und ich haben Mitte April 2015 einen Mietvertrag für eine Erdgeschoss-Wohnung ab Anfang Juni unterzeichnet. Im letzten Paragraphen dieses Mietvertrags ist aufgeführt, dass die beiliegende Hausordnung wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist. Wir haben Vertrag und Hausordnung sorgfältig durchgelesen und den Vertrag im Anschluss unterzeichnet. Die Vermittlung lief über einen Makler, welchen damals noch wir zahlen mussten.

    In der Hausordnung steht, dass Mieter auf Licht und Feuer zu achten haben und dass das Rauchen und Betreiben von offenem Licht und Feuer in der Tiefgarage und dem Heizkeller nicht gestattet ist. (Sinngemäß zusammengefasst. Sollte das genaue Wording von Bedeutung sein, werde ich es nachtragen.)

    Ich habe also den Sommer damit verbracht nach Lust und Laune zu grillen und habe dabei ein Hobby für mich entdeckt. Dann ist mir letztes Wochenende der fatale Fehler unterlaufen, minderwertige Grillanzünder verwendet zu haben. Dabei gab es einige Minuten eine störende Rauchentwicklung, die ich nach Kräften versucht habe, einzudämmen. Ein Nachbar ist im Anschluss zu mir gekommen und hat mich sehr freundlich und bedauernd darauf hingewiesen, dass das Grillen mit Holzkohle per Hausordnung untersagt ist. (Wie gesagt, ich habe oft mit wenig Rauch gegrillt. Die Nachbarn können beim Kommen und Gehen meine Terrasse einsehen. Niemand hat sich beschwert, die meisten mir noch viel Spaß gewünscht.)

    Natürlich habe ich mir sofort Mietvertrag und Hausordnung herausgesucht und Wort für Wort durchgesehen. Das Grillen mit Kohle ist dort definitiv nicht untersagt. Ich habe der Hausverwaltung geschrieben, um mir diesen Umstand bestätigen zu lassen. Recht zügig kam die niederschmetternde Antwort, dass das Holzkohlegrillen leider verboten ist. Mitgeschickt hatten sie mir die Hausordnung und farblich gekennzeichnet den Passus, in welchem Grillen mit Kohle tatsächlich und eindeutig untersagt ist.

    Nun der Clou: Diese Hausordnung habe ich noch nie gesehen. Sie ist, laut Fußnote, seit Dezember 2013 in Kraft, unterscheidet sich aber deutlich von der, welche Bestandteil meines Vertrages ist. Ich habe seit Unterzeichnung des Mietvertrages Grills und Zubehör im Wert von mehreren Hundert Euro gekauft (Ich habe Rechnungen, die das für min. 600€+ belegen). Die Sachen sind gebraucht, können also nicht umgetauscht werden.

    Ich sehe mich in dieser Sache einerseits mit einem Verbot konfrontiert, welches nicht Bestandteil meines Vertrages ist. Andererseits ist mir, sofern ich nicht mehr grillen darf, ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

    Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre ich jederzeit und selbstverständlich bereit die Regelmäßigkeit, mit der ich gegrillt habe, einzudämmen und alle technisch möglichen Wege zu gehen, um Rauch beim Einfeuern zu vermeiden. Wie gesagt: Im "Normalfall" hat die Rauchmenge nie eine Störung bedeutet.

    Nun meine Fragen:
    Ist es mir weiterhin gestattet zu grillen? (Ich gehe davon aus, dass nicht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt)
    Falls nein, kann ich die mir entstandenen Kosten ganz oder teilweise bei einer der involvierten Parteien einfordern?
    Falls ja, bei welcher?
    Und in welcher Verantwortung liegt es sicherzustellen, dass die richtige Hausordnung bei mir liegt? Diese hängt nicht im Treppenhaus aus.

    Vielen vielen Dank für die Hilfe!