Hallo zusammen,
ich werde im Folgenden den Sachverhalt darstellen und im Anschluss meine Fragen stellen. Ich bedanke mich im Voraus für jede Hilfe.
Meine Partnerin und ich haben Mitte April 2015 einen Mietvertrag für eine Erdgeschoss-Wohnung ab Anfang Juni unterzeichnet. Im letzten Paragraphen dieses Mietvertrags ist aufgeführt, dass die beiliegende Hausordnung wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist. Wir haben Vertrag und Hausordnung sorgfältig durchgelesen und den Vertrag im Anschluss unterzeichnet. Die Vermittlung lief über einen Makler, welchen damals noch wir zahlen mussten.
In der Hausordnung steht, dass Mieter auf Licht und Feuer zu achten haben und dass das Rauchen und Betreiben von offenem Licht und Feuer in der Tiefgarage und dem Heizkeller nicht gestattet ist. (Sinngemäß zusammengefasst. Sollte das genaue Wording von Bedeutung sein, werde ich es nachtragen.)
Ich habe also den Sommer damit verbracht nach Lust und Laune zu grillen und habe dabei ein Hobby für mich entdeckt. Dann ist mir letztes Wochenende der fatale Fehler unterlaufen, minderwertige Grillanzünder verwendet zu haben. Dabei gab es einige Minuten eine störende Rauchentwicklung, die ich nach Kräften versucht habe, einzudämmen. Ein Nachbar ist im Anschluss zu mir gekommen und hat mich sehr freundlich und bedauernd darauf hingewiesen, dass das Grillen mit Holzkohle per Hausordnung untersagt ist. (Wie gesagt, ich habe oft mit wenig Rauch gegrillt. Die Nachbarn können beim Kommen und Gehen meine Terrasse einsehen. Niemand hat sich beschwert, die meisten mir noch viel Spaß gewünscht.)
Natürlich habe ich mir sofort Mietvertrag und Hausordnung herausgesucht und Wort für Wort durchgesehen. Das Grillen mit Kohle ist dort definitiv nicht untersagt. Ich habe der Hausverwaltung geschrieben, um mir diesen Umstand bestätigen zu lassen. Recht zügig kam die niederschmetternde Antwort, dass das Holzkohlegrillen leider verboten ist. Mitgeschickt hatten sie mir die Hausordnung und farblich gekennzeichnet den Passus, in welchem Grillen mit Kohle tatsächlich und eindeutig untersagt ist.
Nun der Clou: Diese Hausordnung habe ich noch nie gesehen. Sie ist, laut Fußnote, seit Dezember 2013 in Kraft, unterscheidet sich aber deutlich von der, welche Bestandteil meines Vertrages ist. Ich habe seit Unterzeichnung des Mietvertrages Grills und Zubehör im Wert von mehreren Hundert Euro gekauft (Ich habe Rechnungen, die das für min. 600€+ belegen). Die Sachen sind gebraucht, können also nicht umgetauscht werden.
Ich sehe mich in dieser Sache einerseits mit einem Verbot konfrontiert, welches nicht Bestandteil meines Vertrages ist. Andererseits ist mir, sofern ich nicht mehr grillen darf, ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre ich jederzeit und selbstverständlich bereit die Regelmäßigkeit, mit der ich gegrillt habe, einzudämmen und alle technisch möglichen Wege zu gehen, um Rauch beim Einfeuern zu vermeiden. Wie gesagt: Im "Normalfall" hat die Rauchmenge nie eine Störung bedeutet.
Nun meine Fragen:
Ist es mir weiterhin gestattet zu grillen? (Ich gehe davon aus, dass nicht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt)
Falls nein, kann ich die mir entstandenen Kosten ganz oder teilweise bei einer der involvierten Parteien einfordern?
Falls ja, bei welcher?
Und in welcher Verantwortung liegt es sicherzustellen, dass die richtige Hausordnung bei mir liegt? Diese hängt nicht im Treppenhaus aus.
Vielen vielen Dank für die Hilfe!