Beiträge von bhoernchen

    Danke erst mal für die Infos. Auch der Link von Juhacaze war mir bisher nicht bekannt.. Ich habe zum ersten Mal wirklich was verstanden. ;)

    Im Moment will ich den Anwalt nicht wechseln. Ich bin zwar nicht begeistert von ihm, aber bis jetzt scheint er immerhin das zu machen, was ich will..
    Ich habe eine "Einstweilige Verfügung" machen lassen, wegen der Heizung, die seit 4 Monaten nicht läuft.. Das hat er jetzt gemacht.. Und wenn er mir jetzt folgt, dann ist mir das eine Menge wert.

    Der Eigenbedarf ist klar vorgeschoben.. Die ganze Familie besitzt Häuser; wie eine Gruppe von Schülern Handys oder Computer haben..
    Im Moment vermute ich, dass es mindestens 5 Häuser sind und eins davon war zu dem Zeitpunkt der Eigenbedarfsklage noch in dem Besitz des einen Sohnes und stand leer(ca. 400m2).. Es war so eine Stadtvilla mit Garten und allem, was man zum Leben braucht. Ein Sohn hat sogar eine kurze Zeit dort gewohnt... Die Söhne wohnen jetzt nebeneinander in zwei selbst ausgebauten Lofts. Aber das Haus und die Gebäude rechts und links neben den Lofts gehören ihnen auch.. Jetzt bin ich mir nur nicht sicher, ob die Söhne gezwungen werden können, mit ihren eigenen Mietern zusammen zu wohnen. Immerhin kann es ja sein, dass das Recht sie nicht zwingen kann in Mietswohungen mit dem gemeinen Pöbel, von dem sie auch noch Miete kassieren, zusammen zu wohnen. Auch scheinen diese Mieter, da sie eine Gruppe gegen Eigenbedarfskündigung sind, besser geschützt als ich :). Auch ein Garten soll ja genutzt werden (ebenerdig), damit die nächsten Generationen von zukünftigen Vermietern, beim Spielen auf dem Rasen ungestört die kleine Schwester mit der Schaufel schlagen können .. (Das ist zwar verständliche, will ich auch aber vielleicht in Hamburg doch etwas überzogen ???) ...

    Es gibt dort so eine Formulierung im Gesetz, die den Eigenbedarf als "Vernünftig und nachvollziehbar" beschreibt. Und bis auf ein paar völlig abstruse Vermieter-Begründungen klang vieles für mich nachvollziehbar und sogar vernünftig. So scheint irgendwie der Bedarf dieser Söhne etwa 9 Wohnräume zu übersteigen.. und der Garten sollte natürlich auch nicht fehlen sowie das Ganze zu ebenerdiger Verfügung.. Durchaus vernünftig, aber doch sehr realitätsfern, wenn man an Hamburg denkt.. ;)

    Ich habe noch eine Frage betreff der "Einstweiligen Verfügung" wegen der Heizung, die bis gestern fast 4 Monate aus war (vielleicht kennt sich jemand damit aus).
    Am 13.10.2012 (Do.) wurde die Einstweilige Verfügung (wegen nicht vorhandener Heizung) dem Richter übergeben, damit er eine ausstellt.
    Nun meldet mir mein Anwalt am 19.10.2012 so gegen 14.00 Uhr per Email, dass jetzt der Richter diese Verfügung angenommen hat. Als ich dann gleich mal nachsehen wollte, ob die Heizung inzwischen läuft, was ich mir kaum vorstellen kann (so schnell), stelle ich fest, dass die Heizung am 17.10.2012 (Mi) um ca. 11.00 Uhr angestellt worden war (aufgrund der Heizungssituation bin ich nicht mehr so häufig in meiner Wohnung) ..
    Das ganze ist jetzt zeitlich noch nicht 100%ig geklärt und ich werde jetzt mal über verschiedene Kanäle nachfragen, denn es scheint, dass irgendwer dort mit dem Vermieter gesprochen hat und dann gewartet hat, bis der die Heizung an macht.., um mir dann die Verfügung zu geben..
    Das Problem ist, dass so ein Teil doch viel Geld kostet.. und..
    - wenn ich gewonnen hätte, dann müsste das die Gegenpartei zahlen.
    - wenn ich verliere, dann hätte ich das bezahlen müssen.
    Was ist denn jetzt ..?

    Wer muss die 10.000 bis vielleicht 20.000 € bezahlen ;) (ist die bei nicht vorhandener Heizung so hoch)?
    Immerhin ist die Verfügung ausgestellt worden, nur lag die über eine Woche bei Gericht und noch Donnerstag wollte der Richter irgendeine Unterlage haben.. Ich habe das Gefühl, das Ganze kann noch höchst spannend werden.. (Infos 05. Das Kostenrisiko | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte )

    Ach ja, sorry, wenn ich nicht immer gleich antworte; ich habe eine Rechtschreibschwäche und ich lass' das immer vorher durchsehen, deshalb dauert es immer etwas länger ;). Und danke für die Einschätzung vom Vermieter.
    Es ist mir übrigens durchaus bewusst, dass diese Fragen recht spezieller Natur sind, aber ich will auch im Grunde nur ein paar Einschätzungen haben, damit ich auf neue Ideen komme.. ;).. Rechtlich verbindlich ist nichts.. ;) Auch die Auskunft eines Anwaltes (ich kenne etwa 5) sind meist immmer sehr vage gehalten.. ;)
    Danke noch mal für eure Zeit

    Ich wohne seit mehr als 20 Jahren in einem 2-Parteien-Haus in Hamburg.
    Die eine Wohn-Partei ist privat von mir gemietet und im Moment wohne ich auch dort;
    in der anderen Partei war mein Geschäft.. Dieses wurde zum Teil aber auch privat genutzt (es war jedoch ein gewerblicher Mietvertrag).

    Nun hat der alte Besitzer dieses Haus an zwei Brüder verkauft. Diese haben den gewerblich genutzten Teil gekündigt (9 Monate Frist) und mir mit der Begründung "Eigenbedarf" auch den privaten Bereich gekündigt. Der Vater dieser Brüder ist ein bekannter Immobilien-Händler hier in Hamburg.

    Die neuen Mieter sind keine einfachen Käufer, sondern schwerreiche Söhne, deren Vater hier in Hamburg mit Wohnungen handelt, wie andere Leute auf dem Flohmarkt Sachen verkaufen.. Die Vermutung liegt nahe, dass die Gesellschaft des Vaters mehr als genug Wohnungen hätte, damit seine Kinder nicht auf der Straße leben müssten.

    Die Sache ist so weit, dass sie in 3 Monaten (1. Instanz) vor dem Gericht verhandelt wird..
    Und nun habe ich ein paar Fragen, die mir mein Anwalt nicht wirklich beantworten konnte (oder wollte):

    1. Frage: Ich dachte immer, es müssen die Besitzverhältnisse des Vermieters offen gelegt werden, wenn Eigenbedarf als Kündigungsgrund vorgebracht wird.. Mein Anwalt sagt, das ist nicht so (das wäre nur bei Strafprozessen so) und ist sogar der Meinung, dass ich in der Beweispflicht bin, wenn ich Widerspruch einlege, ob denn ein Eigenbedarf besteht. Ich dachte, hier muss der Vermieter etwas nachweisen.. Ich hatte einmal gehört, dass dort dann alle Eigentumsverhältnisse aufgezählt werden müssen, die der Besitzer der Wohnung hat. Wie ist das genau??? Muss ich das Beantragen oder wie Läuft das ab ???

    Und müssen das dann beide Söhne oder muss nur der, der mich wegen Eigenbedarfs raus haben will, so eine Liste machen? Müsste in diesem besonderen Fall nicht im Grunde auch die Wohnungsverwaltung des Vaters mit einbezogen werden?

    2. Frage: Die zweite Haushälfte (meine alte Geschäftliche) steht nun seit März leer..; diese gehört laut Grundbuch aber dem anderen Sohn.. Nur mal meine Frage: Wenn die seit März ungenutzt dort herum steht, warum kann der Bruder (der mit dem Eigenbedarf) nicht dort einziehen?!

    Ach ja, um das Maß voll zu machen habe ich seit März keine Heizung (11,9 Grad) und 73-76 % Luftfeuchtigkeit im Privatbereich.. Dagegen mache ich jetzt eine Mitminderung geltend und eine Einstweilige Verfügung. Das Ganze läuft jetzt mehr oder weniger, nachdem ich dem Anwalt gesagt habe, dass er das machen soll.

    3. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die wahren Eigentumsverhältnisse der Söhne heraus zu bekommen? Also, gehören Ihnen vielleicht zwei Straßen weiter noch mehr Häuser ???

    Das heist das im Grund jeder der in einer

    • Langfristigen
    • guten Lage
    • nicht Saniert (die Regierung und ihr Energieziele ab 2014)

    zu Miete Wohnt mit diesem §573 aus seinem Lebensmittelpunk ;) gerissen werden kann. Zumal der Mieter immer älter und der neue Käufer immer schlauer wird.

    Dazu muss nur ein Finanziell Plan her, der besser ausbeute verspricht. Egal ob das langfristig überhaupt so aufgeht..

    Hinzu kommt um so länger er dort Wohnt umso größer wird das Gefälle zwischen dem aktuellen Finanziellen gewinn und eine vielleicht wahrscheinlichen gewinn bei ... z.B. Baulicher Veränderung. Die seinen Auszug nötig macht ;)

    Das kann doch nicht Sinn diese Gesetztes sein..

    Ich wohne in Hamburg in der City.. Mein Haus wurde vor ca. 4 Monaten verkauf und nun ist der neue Hausbesitzer dabei mich raus haben zu wollen. Ich wohne dort Seit etwa ca. 20 Jahren.
    Ich bewohne den einen Teil privat und nutzte den zweiten Teil geschäftliche wobei ich zwei Mietverträge habe. (ich bin die einzige Mietpartei)

    Nach dem der Vermieter mir mit einem Schreiben angedeutet hat der er mich auf Eigenbedarf hin raus haben will.. Eine Richtige Kündigung mit der Begründung der Privaten Nutzung kam nie … Das wurde jetzt scheinbar aufgeben. Und nun scheint es so das er versuchen wird mit "ungemessenen wirtschaftlichen Verwertung §573" einen Abriss zu Beantragen..

    Nun schickt mir der Vermieter nächsten Woche jemanden "von der Feuerkasse"(jemanden den er kennt) vorbei der mein Haus Prüfen will... Nun gibt es bestimmt hier genug zu Reparieren (Keller, Dacht, Nulleiter bei 220v) auch wenn das von außen nicht so scheint.. Und ich fürchte wenn man will findet man noch mehr.. und 2014 müsten alle Fenster neu und das Haus komplett gedämmt werden.

    Ich habe mich mit dem Mieterschutzbund unterhalten und die meinen das ich da kaum was machen kann.. Den im Grunde werde ich kaum gefragt und wenn jemand von der Feuerkasse vorbei kommt und dann einen negative Bericht zur Behörde schickt werde ich im Grunde nicht mehr gefragt und die Abrissgenehmigung bekommt ihren Stempel (je nach Auffassung der Behörde, die nur den Bericht hat)..
    (Sorry aber ist dem Echt so) Immerhin hat der Vermieter gewusst was er vor 3 Monaten gekauft hat. Und ich dachte da gibt es gewisse Fristen die er einhalten muss.. Abgesehen davon das ich dort seit 20 Jahren Wohne. Meine Frage ist jetzt mal.

    • Werde ich bei so einer Genehmigung wegen Abrisse vorher gefragt und kann ich mir dann vielleicht den Gutachter dafür aussuchen…
    • Hat der Man nicht gewusst was er kauft und muss darauf hin nicht vielleicht irgendwelche Fristen einhalten.
    • Was für unterlagen muss man mir als Mieter vorlegen. Im Moment scheint das nur die Kündigung zu sein. Weder Begründung noch Gutachten muss dem Mieter vorgelegt werden sondern nur der Behörde die ich dann vielleicht über einen Anwalt bekommen… Vielleicht noch vor dem Abrisse ;)
    • Gibt es für mich nach der Genehmigung des Abrisses (wo wir noch nicht sind) noch rechtliche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.

    Danke für das Interesse