Danke erst mal für die Infos. Auch der Link von Juhacaze war mir bisher nicht bekannt.. Ich habe zum ersten Mal wirklich was verstanden.
Im Moment will ich den Anwalt nicht wechseln. Ich bin zwar nicht begeistert von ihm, aber bis jetzt scheint er immerhin das zu machen, was ich will..
Ich habe eine "Einstweilige Verfügung" machen lassen, wegen der Heizung, die seit 4 Monaten nicht läuft.. Das hat er jetzt gemacht.. Und wenn er mir jetzt folgt, dann ist mir das eine Menge wert.
Der Eigenbedarf ist klar vorgeschoben.. Die ganze Familie besitzt Häuser; wie eine Gruppe von Schülern Handys oder Computer haben..
Im Moment vermute ich, dass es mindestens 5 Häuser sind und eins davon war zu dem Zeitpunkt der Eigenbedarfsklage noch in dem Besitz des einen Sohnes und stand leer(ca. 400m2).. Es war so eine Stadtvilla mit Garten und allem, was man zum Leben braucht. Ein Sohn hat sogar eine kurze Zeit dort gewohnt... Die Söhne wohnen jetzt nebeneinander in zwei selbst ausgebauten Lofts. Aber das Haus und die Gebäude rechts und links neben den Lofts gehören ihnen auch.. Jetzt bin ich mir nur nicht sicher, ob die Söhne gezwungen werden können, mit ihren eigenen Mietern zusammen zu wohnen. Immerhin kann es ja sein, dass das Recht sie nicht zwingen kann in Mietswohungen mit dem gemeinen Pöbel, von dem sie auch noch Miete kassieren, zusammen zu wohnen. Auch scheinen diese Mieter, da sie eine Gruppe gegen Eigenbedarfskündigung sind, besser geschützt als ich :). Auch ein Garten soll ja genutzt werden (ebenerdig), damit die nächsten Generationen von zukünftigen Vermietern, beim Spielen auf dem Rasen ungestört die kleine Schwester mit der Schaufel schlagen können .. (Das ist zwar verständliche, will ich auch aber vielleicht in Hamburg doch etwas überzogen ???) ...
Es gibt dort so eine Formulierung im Gesetz, die den Eigenbedarf als "Vernünftig und nachvollziehbar" beschreibt. Und bis auf ein paar völlig abstruse Vermieter-Begründungen klang vieles für mich nachvollziehbar und sogar vernünftig. So scheint irgendwie der Bedarf dieser Söhne etwa 9 Wohnräume zu übersteigen.. und der Garten sollte natürlich auch nicht fehlen sowie das Ganze zu ebenerdiger Verfügung.. Durchaus vernünftig, aber doch sehr realitätsfern, wenn man an Hamburg denkt..
Ich habe noch eine Frage betreff der "Einstweiligen Verfügung" wegen der Heizung, die bis gestern fast 4 Monate aus war (vielleicht kennt sich jemand damit aus).
Am 13.10.2012 (Do.) wurde die Einstweilige Verfügung (wegen nicht vorhandener Heizung) dem Richter übergeben, damit er eine ausstellt.
Nun meldet mir mein Anwalt am 19.10.2012 so gegen 14.00 Uhr per Email, dass jetzt der Richter diese Verfügung angenommen hat. Als ich dann gleich mal nachsehen wollte, ob die Heizung inzwischen läuft, was ich mir kaum vorstellen kann (so schnell), stelle ich fest, dass die Heizung am 17.10.2012 (Mi) um ca. 11.00 Uhr angestellt worden war (aufgrund der Heizungssituation bin ich nicht mehr so häufig in meiner Wohnung) ..
Das ganze ist jetzt zeitlich noch nicht 100%ig geklärt und ich werde jetzt mal über verschiedene Kanäle nachfragen, denn es scheint, dass irgendwer dort mit dem Vermieter gesprochen hat und dann gewartet hat, bis der die Heizung an macht.., um mir dann die Verfügung zu geben..
Das Problem ist, dass so ein Teil doch viel Geld kostet.. und..
- wenn ich gewonnen hätte, dann müsste das die Gegenpartei zahlen.
- wenn ich verliere, dann hätte ich das bezahlen müssen.
Was ist denn jetzt ..?
Wer muss die 10.000 bis vielleicht 20.000 € bezahlen (ist die bei nicht vorhandener Heizung so hoch)?
Immerhin ist die Verfügung ausgestellt worden, nur lag die über eine Woche bei Gericht und noch Donnerstag wollte der Richter irgendeine Unterlage haben.. Ich habe das Gefühl, das Ganze kann noch höchst spannend werden.. (Infos 05. Das Kostenrisiko | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte )
Ach ja, sorry, wenn ich nicht immer gleich antworte; ich habe eine Rechtschreibschwäche und ich lass' das immer vorher durchsehen, deshalb dauert es immer etwas länger ;). Und danke für die Einschätzung vom Vermieter.
Es ist mir übrigens durchaus bewusst, dass diese Fragen recht spezieller Natur sind, aber ich will auch im Grunde nur ein paar Einschätzungen haben, damit ich auf neue Ideen komme.. ;).. Rechtlich verbindlich ist nichts.. Auch die Auskunft eines Anwaltes (ich kenne etwa 5) sind meist immmer sehr vage gehalten..
Danke noch mal für eure Zeit