Kündigung wegen ungemessenen wirtschaftlichen Verwertung §573

  • Ich wohne in Hamburg in der City.. Mein Haus wurde vor ca. 4 Monaten verkauf und nun ist der neue Hausbesitzer dabei mich raus haben zu wollen. Ich wohne dort Seit etwa ca. 20 Jahren.
    Ich bewohne den einen Teil privat und nutzte den zweiten Teil geschäftliche wobei ich zwei Mietverträge habe. (ich bin die einzige Mietpartei)

    Nach dem der Vermieter mir mit einem Schreiben angedeutet hat der er mich auf Eigenbedarf hin raus haben will.. Eine Richtige Kündigung mit der Begründung der Privaten Nutzung kam nie … Das wurde jetzt scheinbar aufgeben. Und nun scheint es so das er versuchen wird mit "ungemessenen wirtschaftlichen Verwertung §573" einen Abriss zu Beantragen..

    Nun schickt mir der Vermieter nächsten Woche jemanden "von der Feuerkasse"(jemanden den er kennt) vorbei der mein Haus Prüfen will... Nun gibt es bestimmt hier genug zu Reparieren (Keller, Dacht, Nulleiter bei 220v) auch wenn das von außen nicht so scheint.. Und ich fürchte wenn man will findet man noch mehr.. und 2014 müsten alle Fenster neu und das Haus komplett gedämmt werden.

    Ich habe mich mit dem Mieterschutzbund unterhalten und die meinen das ich da kaum was machen kann.. Den im Grunde werde ich kaum gefragt und wenn jemand von der Feuerkasse vorbei kommt und dann einen negative Bericht zur Behörde schickt werde ich im Grunde nicht mehr gefragt und die Abrissgenehmigung bekommt ihren Stempel (je nach Auffassung der Behörde, die nur den Bericht hat)..
    (Sorry aber ist dem Echt so) Immerhin hat der Vermieter gewusst was er vor 3 Monaten gekauft hat. Und ich dachte da gibt es gewisse Fristen die er einhalten muss.. Abgesehen davon das ich dort seit 20 Jahren Wohne. Meine Frage ist jetzt mal.

    • Werde ich bei so einer Genehmigung wegen Abrisse vorher gefragt und kann ich mir dann vielleicht den Gutachter dafür aussuchen…
    • Hat der Man nicht gewusst was er kauft und muss darauf hin nicht vielleicht irgendwelche Fristen einhalten.
    • Was für unterlagen muss man mir als Mieter vorlegen. Im Moment scheint das nur die Kündigung zu sein. Weder Begründung noch Gutachten muss dem Mieter vorgelegt werden sondern nur der Behörde die ich dann vielleicht über einen Anwalt bekommen… Vielleicht noch vor dem Abrisse ;)
    • Gibt es für mich nach der Genehmigung des Abrisses (wo wir noch nicht sind) noch rechtliche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.

    Danke für das Interesse

  • Werde ich bei so einer Genehmigung wegen Abrisse vorher gefragt und kann ich mir dann vielleicht den Gutachter dafür aussuchen…

    Das entscheidet nicht der Mieter, also wird er auch nicht gefragt.

    Hat der Man nicht gewusst was er kauft und muss darauf hin nicht vielleicht irgendwelche Fristen einhalten.

    Ja, bei der langen Mietzeit für die Wohnung beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

    Was für unterlagen muss man mir als Mieter vorlegen. Im Moment scheint das nur die Kündigung zu sein. Weder Begründung noch Gutachten muss dem Mieter vorgelegt werden sondern nur der Behörde die ich dann vielleicht über einen Anwalt bekommen… Vielleicht noch vor dem Abrisse

    Bitte hier zum Thema Verwertungskündigung und Abriss nachlesen.

    Mietrecht: Verwertungskündigung einer Wohnung

    Gibt es für mich nach der Genehmigung des Abrisses (wo wir noch nicht sind) noch rechtliche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.

    Siehe Link oben.

  • Das heist das im Grund jeder der in einer

    • Langfristigen
    • guten Lage
    • nicht Saniert (die Regierung und ihr Energieziele ab 2014)

    zu Miete Wohnt mit diesem §573 aus seinem Lebensmittelpunk ;) gerissen werden kann. Zumal der Mieter immer älter und der neue Käufer immer schlauer wird.

    Dazu muss nur ein Finanziell Plan her, der besser ausbeute verspricht. Egal ob das langfristig überhaupt so aufgeht..

    Hinzu kommt um so länger er dort Wohnt umso größer wird das Gefälle zwischen dem aktuellen Finanziellen gewinn und eine vielleicht wahrscheinlichen gewinn bei ... z.B. Baulicher Veränderung. Die seinen Auszug nötig macht ;)

    Das kann doch nicht Sinn diese Gesetztes sein..

  • Zitat

    Das kann doch nicht Sinn diese Gesetztes sein..

    Wer so fragt, hat schon verloren!

    Sie haben doch genügend Informationen in den beiden Verlinkungen gefunden. Wenn das nicht reicht, dann müssen Sie sich einen guten (teuren) Anwalt für Mietrecht gönnen. Den Mieterverein können Sie in diesem Fall vergessen, denn bei Gewerbemiete ist der außen vor.

    Aber gehen Sie mal in die Innenstädte und schauen Sie, wie dort gebaut wird. Dort wo die Neubauten stehen, waren zuvor sicherlich vermietete Häuser, oft mit langen Mietzeiten. Wo sind die Mieter alle hin?

  • Hallo bhoernchen,

    für diesen speziellen Fall kann auch ich Dir nur einen Besuch bei einem auf Mietrecht spezialisierten RA empfehlen.
    Ferner sollte m.E. geprüft werden, ob, wenn die Kündigung nur unter einem Vorwand geschah und das dann doch nicht so lief, Dir Schadenersatzansprüche gegenüber den VM zustehen.

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