Beiträge von landlord

    Hallo zusammen,

    seit doch nicht so gemein zu dem armen Bocky81.
    Natürlich kann er was gegen die Hausfarbe unternehmen.

    Also Bocky81 als erstes muss du den Besitzer des Hauses gegenüber ausfindig.
    Dann erstellst du eine Liste mit Unterschriften wo nach Möglichkeit alle Mieter im Haus unterschreiben, dass die Farbe
    Ihnen nicht gefällt. Diese Liste überreicht Ihr dann dem Hausbesitzer mit der Bitte die Farbe zu ändern.

    Von der Reaktion des Besitzers kannst du dann gerne wieder hier berichten.

    Gruß

    landlord

    Hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung?
    Wenn ja, in welcher Form bzw. wie lange und was folgt dann?

    Danke schon mal und Gruß!


    Wenn du nicht ausziehst, kann der Vermieter Räumungsklage bei Gericht einreichen.
    Das Gericht entscheidet dann, ob dein Widerspruch gerechtfertigt war. Wenn ja, darfst du
    wohnen bleiben.

    Wenn nein, ziehst du evtl. freiwillig aus oder der Vermieter beauftragt die Zwangsräumung.
    Die Kosten werden in dem Fall wahrscheinlich dir auferlegt.

    Mein Tipp wäre, nimm das Telefon in die Hand. Sprich mit deinem Vermieter über die beiden Daten
    im Brief und findet eine Lösung mit der beide Seiten leben können.

    Generell sind Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu dulden und du musst soger dem Vermieter die Möglichkeit geben diese durchzuführen. Also Zugang zu den Räumen gewähren usw.
    Je nach Beeindrächtigung steht dir eine Mietminderung zu. Allerdings nur für den Zeitraum für in der die Beeinträchtigung bestand.

    Die Wohnung sollte nicht komplett unbewohnbar werden. Tagesüber Lärm und zeitweise kein Wasser dürften hinzunehmen sein.

    Sollte eine neue Heizung notwendig sein, kommt die bestimmt nicht innerhalb 24 Stunden.
    Aus eigner Erfahrung kann ich dir sagen, dass du mind. 2 Monate wartest, bist du eine neue Heizung
    eingebaut hast. (Und nein es war keine Mietwohung, sondern meine eignes Haus. Zum Glück wurde es
    damals gerade wärmer und für warmes Wasser hat die Solaranlage gesorgt.)

    Nein, das zählt nicht.
    Dann könnte niemand mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

    Auch das nicht zahlen können eines Umzuges, halte ich persönlich für schwierig. Das verzögert den Auszug
    meist nur um einige Wochen / Monate. Man wird hier schon verlagen, dass du stattliche Hilfen oder einen Kredit
    dafür in Anspruch nimmst.

    Nein, da die Wohnung schon eine Eigentumswohnung war, hast du kein Vorkaufsrecht.

    Der neue Eigentümer kann euch die Eigenbedarfskündigung aussprechen, so bald er im Grundbuch
    eingtragen ist.
    Der Schulwechsel eines Kindes ist kein Härtefall. Jedes Jahr wechseln viele Kinder die Schule wegen Umzug der
    Eltern. Oft nicht mal nur innerhalb der Stadt.
    Nutz die Zeit zur Suche einer neuen Wohnung. Ich drück euch die Daumen, dass es doch im gleichen Stadtteil klappt.

    Ich verstehe das so. Der Ofen ist Ihnen, damit dürfen Sie Ih auch mitnehmen. Den alten Zustand wiederherstellen dürfte hier wohl bedeuten, den Kamin fachgerecht zu verschließen, da sonst Rauchgase in die Wohnung gelangen können.

    Was so etwas Kostet kann ich Ihnen nicht sagen. Am besten eine entsprechende Firma befragen.

    Reden Sie mit dem Vermieter. Sie müssen als Mieter lediglich die Wohnung bis zum Ende des Mietvertrages zurückgeben. Natürlich können Sie das auch früher machen, wenn der Vermieter einverstanden ist. Das entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht die Miete weiter zu zahlen.

    Was mit Ihrer Wohnung danach passiert, sollten Sie Ihren Vermieter fragen. Das kann Ihnen niemand beantworten.

    Wenn es keine schriftl. Vereinbarung für den Umbau gibt sieht es schlecht für euch aus. Der Vermieter hat das Recht
    den Rückbau zu fordern.
    Eine Duldung oder sogar Genehmigung der Umbauten haben nichts mit euer Rückbauplicht zu tun.

    [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=56413#post56413']Berny:

    " ... denn Ihr habt Vorkaufsrecht."
    Bei einem Reihenhaus, gibt es normalerweise kein Vorkaufsrecht.
    Die Grundstücke werden normalerweise bereits vor oder direkt noch dem
    Bauen der Gebäude geteilt. Jedenfalls da wo ich wohne.

    Ein generelles Vorkaufsrecht für Mieter gibt es nicht.


    "... welcher jedoch glaubhaft zu be- bzw. nachzuweisen wäre."
    Bei einem Reihenhaus, dürfte es nicht so schwer sein, glaubhaft zu machen,
    dass man dies für sich selbst gekauft hat.

    Sollte jemand aus Gründen der Geldanlage kaufen, will er ja nicht selbst einziehen.
    Somit kann er auch nicht auf Eigenbedarf kündigen.

    Die Frage bleibt nur, wenn du bei einer anderen Firma Telefon und Internet bestellen kannst, ob das ausreichend ist.
    Vorallem, wenn du den Vertrag mit KD kündigen kannst, weil diese nicht mehr liefern können.

    Ich bleib bei meinem Tipp, lad deinen Vermieter auf eine Tasse Kaffee ein und rede in ruhr mit
    ihm. Ansonsten bleibt dir nur der Rechtsweg sowohl bei deinem Vermieter als auch bei KD.

    Versuch hier eine einvernehmliche Lösung mit deinem Vermieter zu finden.
    Wenn Fehrnsehen von Kabel auf Sattelit umgestellt wird, kann man auch auf die Idee
    kommen die Kabel zurückzubauen bzw. umzubauen.

    Wenn ein Vermieter hier auf jeden Mieter Rücksicht nehmen würde, könnte in größeren Mietshäusern
    eine Umstellung nie mehr erfolgen. Ich tendiere daher zu sagen dein Fehrnsehen geht, du hast einen
    Telefonanschluss (den du zur Zeit nicht nutzt). Der Vertrag ist dein "privat" Problem. Wobei Kabeldeutschland ja nicht mehr liefern kann.Die Frage ist daher, ob du den Vertrag nicht kündigen kannst aus diesem Grund.

    Meiner Meinung bleibt hier nur eine gütliche Einigung. Oder wähle den Weg zu Anwalt und lass dich beraten.

    Hallo landlord,

    das schon, aber ich will ja gar nicht ausziehen, ich möchte Beschwerde oder Widerspruch einlegen.

    Was heißt du willst nicht ausziehen. Sorry für so etwas hab ich kein Verständnis.
    Jeder Verragendet irgendwann mal. Es war nicht mehr als fair vom Vermieter dir
    so lange Zeit zu lassen.

    Hallo landlord,
    Und das ist das Dilemma:
    Unter welchen Umständen oder Voraussetzungen habe ich die Möglichkeit auf einen Erfolg ?

    LG rr


    Erfolg kannst du damit nicht haben. Das Gesetzt sieht expliziet die Möglichkeit der Eigenbedarfskündiung vor.
    Beachten sollest du auch, dass eine verlorene Räumungsklage sehr teuer werden könnte.

    Also Sorry, wenn dein Vermieter dir jetzt schon einen Untermieter anbietet, dann solltest du nicht auch noch mit
    dummen Sprüchen kommen.
    Er könnte auch einfach sagen, du hast es gemietet und so lange du nicht komplet kündigst zahlst du.

    Manchmal sollte man das Verhältnis auch nicht überstrapzieren. Natürlich musst du zustimmen. Wenn du die Garage doch willst,
    solltest du nochmal mit deinem Vermieter sprechen. Ansonten geh auf seinen Vorschlag ein.

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