Beiträge von brown-eye

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    Nehmen wir an es gibt eine 2er WG mit Hauptmieter und Untermieter. Der Untermieter wohnt in einem Zimmer (unmöbliert vermietet) und hat immer seine Miete inklusive anteiliger Nebenkosten gezahlt.
    Nun wird das Wasser (kalt und warm) abgestellt, da der Hauptmieter scheinbar lange nicht gezahlt hat und Schulden beim Wasserversorger hat.
    Läge hier ein Grund für eine Sonderkündigung seitens des Untermieters vor und wie wären die gesetzlichen Fristen dafür?

    Hallo,
    von November bis Mitte Januar wurden am Haus bei uns Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (Erneuerung der Fassade, Dach neu eingedeckt und gedämmt).
    Das Haus ist ein Eckhaus, sodass wir in unserem Wohnzimmer zwei Außenwände haben.
    Ende November/Anfang Dezember haben wir in unserer Wohnung eine feuchte Stelle in der oberen Wohnzimmerecke (dort , wo die beiden Außenwände zusammenlaufen) festgestellt, die sich innerhalb weniger Wochen bis zum Boden ausgebreitet und Schimmel gebildet hat.
    Nachdem wir unseren Vermieter informiert haben, ist erstmal nichts passiert. Nach einer Erinnerung, will er nun morgen vorbeikommen und sich das genauer ansehen. Er hat aber gesagt, dass er davon ausgeht, dass der Schimmel durch falsches Lüften/Heizen entstanden ist.
    Das halten wir allerdings für ausgeschlossen, da wir erstens regelmäßig lüften etc. und zweitens, weil der Schimmel genau zu dem Zeitpunkt entstanden ist, als die Arbeiten an Dach und Fassade stattgefunden haben. Nach Beendigung der Arbeiten Mitte Januar, hat sich der Befall nicht mehr wesentlich ausgebreitet. Also muss ja im Zuge der Arbeiten irgendeine undichte Stelle entstanden sein, sodass Wasser ins Mauerwerk eindringen konnte.

    Soviel dazu. Nun meine Frage:
    Wie verhalte ich mich nun dem Vermieter gegenüber, wenn er morgen kommt? Er will auch ein Feuchtigkeitsmesser mitbringen, um die Luftfeuchtigkeit zu messen. Lässt sich dadurch feststellen, ob wir den Schimmel verursacht haben?

    Vielen Dank

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Zur Zeit werden an unserem Haus diverse Modernisierungsmaßnahmen erledigt. (Wärmeschutzdämmung, Zentralheizung,...)
    Da sich die Bauarbeiten witterungsbedingt verzögert haben, ist nicht davon auszugehen, dass sie bis zum Ende des Jahres komplett abgeschlossen sein werden. Allerdings soll schon ab dem 01.01.2013 die erhöhte Miete gezahlt werden.

    Können wir, falls die Arbeiten nicht beendet sind, für Januar einfach die bisherige Miete bezahlen, oder ist das nicht rechtens?
    Ich bezahle ja schließlich nicht mehr Miete für etwas, was noch gar nicht fertig ist.

    Vielen Dank

    brown-eye