WG-Mitbewohnerin kündigen?

  • Hallo Community!

    Ich habe zwar das Forum durchforscht, habe allerdings keinen adäquaten Beitrag gefunden.

    Zu meinem (bzw. unserem) Problem:

    Ich wohne seit Anfang letzten Jahres in einer 3er-WG, in der wir alle Hauptmieter sind (Ich, B, C). Ich weiß, alleinschon die Tatsache, dass wir alle drei Hauptmieter sind ist ziemlich einschränkend für unser Vorhaben. Aber vielleicht habt ihr ja einen Ratschlag, von rechtlicher Seite her :)

    Anfänglich lief alles gut, doch mittlerweile ist die Situation verfahren.

    Mit unserer Mitbewohnerin C. haben meine Mitbewohnerin B und ich seit Monaten Probleme:
    1. Keinerlei Beteiligung am Hausputz bei gleichzeitigem Beitrag an der Verschmutzung der Wohnung.
    2. Sie bedient sich ohne zu fragen an unseren vorher festgelegten Fächern in der Küche, leert bereits geöffnete Packungen vollständig und stellt sie wieder zurück, bzw. lässt vereinzelt auch geschlossene Packungen einfach "verschwinden".
    3. Sie schuldet mir ihren Strom- und Internetanteil (das geht über mein Konto) der letzten 5 Monate und meinen Anteil an der Nebenkostenabrechnung, wodurch eine Summe von über 250€ zustande kommt. Dies ging auch trotz wiederholter Aufforderung (per whatsapp/Zettel an der Zimmertür) nicht ein.
    4. Es ist kein Problem im eigentlichen Sinne, aber sie ist in der WG praktisch nicht anzutreffen, da sie früh das Haus verlässt und spät kommt, allerdings mit all den oben aufgeführten "Problemen". (was ja jetzt kein Problem ist) Aber deshalb ist es quasi unmöglich sie persönlich zu konfrontieren bzw. haben wiederholte Konfrontationen in der Vergangenheit zu nichts geführt bzw. reagiert sie gar nicht auf Nachrichten.

    Deshalb wollen B und ich uns langsam auch erkundigen, wie es rechtlich aussieht,ob wir Möglichkeiten haben, irgendetwas zu bewirken. Vielleicht mit dem Vermieter zusammen o. ä.
    Oder ob das leider nur unter die Kategorie "Es hilft nur selber ausziehen" fällt.


    MfG
    Frietzsche

  • meine folgende Antwort ist sehr theoretisch und in der Praxis schwierig umzusetzen, wenn natürlich nicht unmöglich.

    Im vorliegenden Fall liegen zwei Vertragsverhältnis vor. Einmal zwischen A,B,C und dem Vermieter. Hier sind die mietvertraglichen und gesetzl. Regelungen (§535 bis 580 BGB) entscheidend. A,B,C treten als EINE Vertragspartei auf und können auch nur gemeinsam handeln. Wieso gemeinsam? Weil zweitens zwischen A, B und C auch ein Vertragsverhältnis vorliegt, denn mit der Gründung einer WG habt ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Da ihr aller voraussicht nach keinen separaten Gesellschaftsvertrag abgeschlossen habt, gelten für euch die gesetzl. Bestimmungen nach § 705 bis § 740 BGB. Wieso ist das so? Dein Fall zeigt es ganz deutlich. Ihr haftet als WG gesamtschuldnerisch. Jetzt könnte man sich natürlich in irgendeine WG einnisten und als WG Mitglied keine Zahlungen oder Arbeit leisten. Ist ja auch praktisch. Die anderen WG Mitglieder können ja zur Rechenschaft gezogen werden. Ihr als die anderen WG Mitglieder müsst euch ja aber gegen so ein Verhalten wehren können. Und da kommt die gesetzl. Regelungen zu der GbR ins Spiel, insbesondere verweise ich in deinem Fall auf die §§ 706 Abs. 1 BGB und 723 BGB. Hierin steht geschrieben, dass die Gesellschafter gleiche Beiträge zu leisten haben und jeder Gesellschafter kann die GbR kündigen. Die anderern Mitgesellschafter müssen der Kündigung zustimmen, hierauf kann im Streitfall geklagt werden. Ist ja auch logisch, ist man in einer Zweier-WG und man möchte die Wohung kündigen und der andere Mieter stimmt dem nicht zu, dann kommt man ja nicht aus dem Mietvertragsverhältnis. Und das kann nicht gewollt sein und ist auch nicht so. ABER das Problem an der Sache ist, wird die GbR aufgelöst, muss auch das Mietvertragsverhältnis zw. der GbR (ABC) und dem Vermieter gemeinschaftlich gekündigt werden, denn die GbR handelt immer gemeinsam! Und der Vermieter muss nicht mit der neuen GbR (WG - AB) einen Vertrag abschließen. Er hat als Vermieter ein Wahlrecht bezüglich seines Vertragspartners.

    Ich hoffe, die Theorie konnte ich verständlich rüber bringen. Mein Rat nun, eurer "Freundin" schriftlich anzeigen, was sie schuldet mit Hinweis auf die von mir genannten Paragraphen. Keine Reaktion, dann androhen der Kündigung der GbR. Und danach müsst ihr schauen, wie ihr verfahrt. Macht ihr dann immer noch nichts, tanzt eure Mitbewohnerin auf eurer Nase.

    Achja, und grundsätzlich ist ne Einigung immer besser als streiten!

  • mWieso gemeinsam? Weil zweitens zwischen A, B und C auch ein Vertragsverhältnis vorliegt, denn mit der Gründung einer WG habt ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Da ihr aller voraussicht nach keinen separaten Gesellschaftsvertrag abgeschlossen habt, gelten für euch die gesetzl. Bestimmungen nach § 705 bis § 740 BGB.

    das gemeinschaftliche Handeln der GbR ist in § 709 BGB geregelt.

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