Umsatzrückgang wegen Baustelle - Grund für Mietminderung?

  • Hallo! Ich habe seit mehreren Jahren ein Ladenlokal angemietet. Dieses Ladenlokal befindet sich in einer kleinen Seitenstraße einer gut besuchten Einkaufspassage. Leider befindet sich nun eine Baustelle direkt an der Einmündung zu der Seitenstraße, in der ich meine Boutique habe. Aus diesem Grund kommen seit fast vier Wochen keine Kunden mehr in meine Botique, weil sie wohl der etwas weite Umweg abschreckt. Kann ich denn von meinem Vermieter eine Mietminderung verlangen? Ich habe sehr große Umsatzeinbrüche und wenn das so weitergeht, kann ich meinen Laden schließen. Kann mir Jemand einen Rat geben? Danke.

  • Eine völlige Zugangsbehinderung zu einem Ladenlokal infolge von Baumaßnahmen stellt einen Mangel dar, auch wenn der Vermieter die Baumaßnahmen nicht beeinflussen kann. Diese Situation, bzw. der ausbleibende Kundenverkehr zählt nicht zum unternehmerischen Risiko des Mieters. Der ungehinderte Zugang zu den Mieträumen ist Voraussetzung für eine vertragsmäßige Nutzung des Mietobjekts, insbesondere wenn das dort betriebene Gewerbe auf Kundenverkehr angewiesen ist. Mietminderung muss also möglich sein.

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