Vermieter verbietet Wäschetrocknung!

  • Hey,
    mein Vermieter hat mir einen Brief geschrieben, in dem er mir das Trocknen meiner Wäsche auf dem Balkon für die Zukunft untersagt. Der Balkon sei zur offenen Straße gerichtet und meine Wäsche, die auf einer Wäscheleine quer über dem Balkon hängt, würde die Ansicht der schönen Fassade stören. Ist das denn Rechtens, oder darf ich weiterhin meine Wäsche auf dem Balkon aufhängen? Ist ja auch letztlich nur im Sommer...
    Danke!

  • Hallo Poth, keine Sorge, sie dürfen die Wäsche auf dem Balkon weiterhin trocknen. Das gilt ohne Weiteres für das Aufstellen eines Wäscheständers, sowie für eine fest montierte Wäschestange oder Wäscheleine. Zusätzlich sind Bohrungen für eine Wäschetrocknungsvorrichtung auf dem Balkon genauso zulässig, wie Bohr- und Dübellöcher in der Wohnung selbst. Solange Niemand Anstoß an der Art der Wäsche nehmen kann oder die Menge der zu trocknenden Wäsche keine unüblichen Ausmaße annimmt, darf und kann sich Niemand darüber beschweren, oder dieses untersagen.

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