Mietwohnung verlassen, weil das Haus kernsaniert werden soll - Abfindung / Kündigung / Vereinbarung / Gleichwertige Wohnung

  • Liebe Gemeinde,

    ich habe gleich mehrere Fragen an Euch. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Zunächst zum Sachverhalt:

    Ich bewohne mit meiner Mitbewohnerin eine Mietwohnung im 2. OG (ca. 90m²) in einem Mehrfamilienhaus. In dem Haus wurde das Erdgeschoss bereits erfolgreich saniert und 2 Räume gewerblich an einen Bäcker eine Immobilienfirma vermietet. Diese habe ihre Räumlichkeiten auch bereits bezogen.


    Nun soll das weitere Haus kernsaniert werden. Im 1. OG befindet sich eine Wohnung (ca. 220m²) und im 2. OG, wo wir wohnen, zwei Wohnungen mit jeweils 90m². Über uns befindet sich momentan noch ein Dachboden. Aus diesem sollen 3 Wohnungen erschaffen werden und dazu noch ein Geschoss auf den jetzigen Dachboden gesetzt werden um dort ein Penthouse zu errichten. Das Haus verfügt über eine Treppe, die abgerissen werden soll, um einen Aufzug in das Objekt zu installieren.

    Nun wurde uns mündlich mitgeteilt, dass wir unsere Wohnung in nächster Zeit, spätestens jedoch bis zum 01.11.2017 verlassen sollen. Eben aufgrund der anstehenden Sanierung (u. Neubau von Aufzug, Penthouse etc.) von u.a. unserer und der restlichen Wohnungen im Objekt.


    Eine Kündigung haben wir bis heute nicht erhalten, ferner haben wir auch nichts unterschrieben, dass wir ausziehen werden!

    Meine Mitbewohnerin und ich bewohnen die Wohnung seit 2009 und haben beide den Mietvertrag seperat unterschrieben.


    Nun hat meine Mitbewohnerin in Eigeninitiative mit dem Vermieter ausgemacht, dass sie bereits zum 01.09.2017 ausziehen wird, und ich zum 01.10.2017. Beides wurde nicht schriftlich festgehalten. Sie hat ein Telefonat geführt und darauf bezugnehmend lediglicheine E-Mail der Immobilienverwaltung erhalten, welche akzeptiert, dass meine Mitbewohnerin zum 01.09 und ich zum 01.10 ausziehe. Geantwortet hat sie auf die E-Mails jedoch nicht.


    Ferner hat meine Mitbewohnerin telefonisch nachgehakt, was "man denn für Sie tun kann, dafür das sie auszieht." Daraufhin wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Hälfte der Miete für den Monat 09/17 resp. September erlassen wird. Als Hinweis: Wir zahlen insgesamt eine Miete von ca. 600€ inkl. NK. D.h. p.P 300€

    Ich habe mit dem ganzen obigen also rein theoretisch nichts zu tun, auch wenn meine Mitbewohnerin da etwas ausgehandelt hat hinsichtlich der halben Miete. Wir zahlen getrennt Miete, jeder überweist seinen Teil in Höhe von 300€ zu Beginn des Monats. Folglich wird meine Mitbewohnerin ab September ihren Teil nicht mehr überweisen, da er ihr erlassen wird, weil sie dann nicht mehr hier wohnt.

    Nach heutiger Rücksprache mit der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass diese Vereinbarung bzgl. des halben Mieterlasses (300€) für uns beide komplett gelten soll. Theoretisch bedeutet dies, dass meine Mitbewohnerin 150€ zahlen soll, und ich 150€.


    Meine Mitbewohnerin denkt natürlich, "Ich zieh zum 01.09.2017 aus, deswegen zahle ich für den September 0€ und du 300€". Aber darum soll es hier nicht gehen.

    Zusammenfassend wollte mir der Vermieter also heute mitteilen, dass er uns eine halbe Miete für den September erlässt, dafür das wir unsere schöne große Wohnung in der Kernstadt in bester Lage und zu einem guten Mietpreis verlassen

    Nun wollte er mir entgegenkommen und hat nach einer entsprechenden Wohnung gesucht. Zwar ein Neubau und es wäre ein Erstbezug, aber die Lage ist schlechter, und statt der jetzigen ca. 6,40€/m² soll ich dort 8,50€/m² zahlen. Für mich also definitiv augeschlossen.

    Welche Möglichkeiten bleiben mir?


    Da die Immobilienverwaltung mir kein mir entsprechendes Objekt zum gleichen Mietpreis in gleicher Lage organisieren kann, poche ich auf eine Abfindung FÜR MICH. Meine Mitbewohnerin ist mir ehrlich gesagt egal, nachdem sie so einen Mist hier fabriziert hat. Ich sehe es nicht ein, dass ihr (oder eigentlich uns zusammen) nur 300€ Miete erlassen werden, dafür dass ich (wir) hier die Wohnung verlassen muss.

    Wie gesagt, ich habe weder eine Kündigung erhalten, noch habe ich eine Vereinbarung unterschrieben. Schriftlich habe ich auch keinen Kontakt mit der Verwaltung gehabt, lediglich 2 Gespräche fanden statt und eine Besichtigung des o.g. Neubaus.

    Wie hoch könnte eine Abfindung ausfallen? Was wäre hier angemessen?


    Kann ich überhaupt eine eigene Abfindung verlangen oder gelten meine Mitbewohnerin und ich als nur eine Mietpartei und mit den 300€ Erlass wäre der Vermieter fein raus?

    Beste Grüße und vielen Dank vorab für eure Tipps


    Chris

  • Hallo seren1tyy,

    meine Meinung:

    Im Gegensatz zu einer Kuendigung gibt es fuer einen Aufhebungssvertrag keine Schriftformerfordernis. Ein Mietvertrag kann auch muendlich, im Zweifelsfall sogar konkludent aufgehoben werden. Dazu muss lediglich der Wille beider Seiten zur Beendigung des Mietverhaeltnisses klar erkennbar sein.

    Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es aber einen Mietvertrag, auf dem Ihr beide als Mieter genannt seid und auch beide unterschrieben habt. So Ihr nicht verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, duerfte Deine Freundin somit eine Vollmacht von Dir benoetigen, um in Deinem Namen einen Aufhebungsvertrag schliessen zu koennen.

    Haben nun nicht alle im Vertrag genannten Parteien in die Aufhebung eingewilligt, duerfte sie nichtig sein. An Deiner Stelle wuerde ich dem Vermieter mal mitteilen, dass Du keineswegs gedenkst auszuziehen. Mal sehen, wie er darauf reagiert.

    Ganz dickes ABER: Sei Dir bewusst, dass es hier um richtig viel Asche gehen kann. Neben der Miete, die der Vermieter in voller Hoehe von jedem von Euch beiden fordern kann, kann eine Bauverzoegerung bei so einem Projekt auch richtig ins Geld gehen. Solltest Du einen etwaigen Prozess verlieren, bist Du schadenersatzpflichtig. Wenn Du das also durchziehen willst, empfehle ich Dir, das nur mit einem Anwalt zu tun, der Ahnung vom Fach hat. Von uns hier im Forum bekommst Du nur Meinungen aus Erfahrung, aber keine Rechtsberatung mit Garantie.

    cu

    Guenni

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