plötzliche unnutzbarkeit der Terrasse sowie angeblich unerlaubte Möbel

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    soeben hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass die an meiner Küche angrenzenden (Dach)Terrasse nicht mehr nutzbar ist. Da die Terrasse mittels Tür zu erreichen ist, ist sie Teil des Mietvertrages ohne darin erwähnt zu werden. Seine Begründung sie sei nicht mehr nutzbar. Das kommt aus dem Grund, dass er mir verweigern möchte, dass ich meine dort neu angeschafften Gartenmöbel plaziert habe. Es sei nicht gestattet ohne seine Anmeldung etwas neues anzuschaffen oder wie er es nennt "Projekte jeglicher Art müssen bei mir angemeldet und genehmigt werden". Zudem war es mir nicht erlaubt ein Schleifgerät an einem Freitag (nicht Feiertag) um 14 Uhr zu bedienen, da dies andere Mieter stören könnte. Nun habe ich meine Möbel fertiggestellt und plötzlich sagte er zu mir, dass ich diese umgehend entferen soll, ansosten tut er dies kostenpflichtig (Kosten soll ich tragen). Zudem erleuterte er, dass der Genuss der Wasserpfeife nicht erlaubt sei, da der Boden der Terrasse aus Steinplatte bestehe, diese wiederum liegen und Bitumenbahnen, was wiederum als Dachabdeckung einer Spielothek dient. Sein Argument diesbezüglich war: " es könnten Kohlesplitzer aus der Shisha durch die Steinritze auf das Bitumenbahnen landen und daduch für Schäden sorgen". Bis in 1 1/2 Wochen soll ich nun meine Möbel entsorgen ansosten wird er dafür sorgen.

    Meine Frage ist jetzt:

    1. mit welchen § erkäre ich ihm zuersteinmal, dass es lächerlich ist, dass ich anmelden muss, dass die Möbel dort plaziert werden können.

    2. Was hat es mit dem nicht benutzbar auf sich, ist das rechtens und wenn ja, wer muss für die Instandhaltung sorgen und wann muss das passieren

    3. kann er mich kündigen

    4. darf ich ihn verklagen auf Schadensersatz aufgrund der unfreiwilligen entsorgung meines Eigentums, wenn ja wie hoch?

    5. wann gilt eine Terasse als nutzbar oder nicht

    sehr wichtig, mir geht es nicht um die Mietminderung aufgrund einer fehlenden Terrasse, sondern um die Terrasse selbst. Ich habe keine Lust diese plötzlich nicht nutzen zu dürfen.

    Kleine Info: Die Terrasse wird zur Mittagszeit gesonnt und liegt nicht auf der Staßenseite sondern am Hinterhof.

  • Wenn eine Terrasse von der Wohnung aus zugänglich ist, dann gehört diese in aller Regel auch zur angemieteten Mietsache dazu. Das bedeutet, man hat auch ein Recht, diese zu nutzen. Will ein Vermieter die Nutzung verbieten, dann muss er dafür einen guten sachbezogenen Grund nennen. Die Aussage "nicht nutzbar" ist nicht ausreichend, es müsste erklärt werden, warum nicht nutzbar.

    Auf einer Terrasse darf man alles machen, was nach dem Zweck einer Terrasse sinnvoll und dafür vorgesehen ist. Dabei gehört das Aufstellen von Gartenmöbeln zweifellos zum vertragsgemäßen Gebrauch.

    Sollte der Vermieter Gegensände entfernen, dann nennt man das verbotene Eigenmacht und damit macht er sich natürlich schadenersatzpflichtig, sofern er die Sachen entsorgen sollte.

    Es ist natürlich eine weltfremde Auffassung des Vermieters wenn er meint, dass man alle möglichen Dinge bei ihm anmelden muss. Alle Tätigkeiten, die zur vertragsgemäßen und bestimmungsmäßigen Nutzung der Wohnung gehören darf man machen. Nur bei baulichen Veränderungen wäre es etwas anderes.

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