Zahlungsaufforderung nach Gaszählereinbau rechtens???

  • Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein Gaszähler, bei vorhandenem und genutztem Gasanschluss zur Grundaustattung einer Wohnung gehört.
    Grund für mein Frage ist folgender Sachverhalt:
    Bisher wurde der Verbrauch über nichtgeeichte Zähler für die Einzelparteien ermittelt und dann die jeweils zu zahlenden Beträge auf Basis des Hauptzählerstandes berechnet.
    Nun will eine Partei (Gewerbe) diese Praxis nicht mehr mit tragen und es kommt zu einem Einbau neuer Gaszähler. So hat nun jede Partei einen eigenen Anschluss.
    Die Mietparteien sollen nun den Preis des Einbaus von ca. 430.- pro Partei tragen.
    Da dies eine Einmalige Anschaffung für das Haus ist und diese dazu auf Wunsch nur einer Partei getätigt wurde, möchten wir den Betrag nicht zahlen.

    Ist hier nicht der Hausbesitzer zuständig?

    Was ist zu tun?

    Vielen Dank und viele Grüße Julius Hüttmann

  • Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein Gaszähler, bei vorhandenem und genutztem Gasanschluss zur Grundaustattung einer Wohnung gehört.

    Ich denke nein, aber genauere Auskunft kann Ihnen der Gasversorger (Stadtwerke) geben. Sie benötigen Gas zum Kochen, nicht zum Heizen, richtig?

    Grund für mein Frage ist folgender Sachverhalt:
    Bisher wurde der Verbrauch über nichtgeeichte Zähler für die Einzelparteien ermittelt und dann die jeweils zu zahlenden Beträge auf Basis des Hauptzählerstandes berechnet.

    Auch da ist der Ansprechpartner der Gaslieferant, inwieweit solche Zwischenzähler überhaupt erlaubt sind.

    Was ist zu tun?

    Hier ist der Punkt erreicht, in dem nur ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein kompetente Antworten geben können.

    Vielen Dank und viele Grüße Julius Hüttmann

    In diesem Lexikon finden Sie fast alle Antworten zum Mietrecht, über Gaszähler werden Sie aber nichts lesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Mainschwimmer,

    vielen Dank für die Erläuterungen und den Verweis auf das Lexikon.

    Wir benötigen das Gas NICHT zum kochen sondern zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Von daher ist es essentiell das Gas in der Wohnung vorhanden ist.

    Vielleicht bringt eine Anfrage beim Gaslieferant auch was... werde ich gleich mal versuchen.

    Ansonsten ist das so eine Sache mit der Rechtsberatung.

    Gibt es Ihnen bekannte Stellen die eine solche unentgeltlich leisten?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Julius Hüttmann

  • Gibt es Ihnen bekannte Stellen die eine solche unentgeltlich leisten?

    Nein! Und das wäre nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erlaubt.

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Julius Hüttmann

    Sie können aber zu einem überschauberen Preis jederzeit im Internet Anwälte befragen. Z.B. hier: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

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