Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein Gaszähler, bei vorhandenem und genutztem Gasanschluss zur Grundaustattung einer Wohnung gehört.
Grund für mein Frage ist folgender Sachverhalt:
Bisher wurde der Verbrauch über nichtgeeichte Zähler für die Einzelparteien ermittelt und dann die jeweils zu zahlenden Beträge auf Basis des Hauptzählerstandes berechnet.
Nun will eine Partei (Gewerbe) diese Praxis nicht mehr mit tragen und es kommt zu einem Einbau neuer Gaszähler. So hat nun jede Partei einen eigenen Anschluss.
Die Mietparteien sollen nun den Preis des Einbaus von ca. 430.- pro Partei tragen.
Da dies eine Einmalige Anschaffung für das Haus ist und diese dazu auf Wunsch nur einer Partei getätigt wurde, möchten wir den Betrag nicht zahlen.
Ist hier nicht der Hausbesitzer zuständig?
Was ist zu tun?
Vielen Dank und viele Grüße Julius Hüttmann