Hallo zusammen
Wir haben vor kurzem eine Wohnung gemietet.
Einer der ausschlaggebende Punkte die Wohnung zu nehmen, war der Kfz Stellplatz der mit in der Miete war und NICHT separat gezahlt werden müsste.
Dies wurde ausschliesslich meinem Verlobten und mir mündlich zugesagt.
In der Zusammensetzung des Mietvertrags ist der Stellplatz nicht aufgelistet.
Mit der Bitte um nachträglichen Eintrag + Berichtigungsunterschrift vertröstete der Immobilienmakler uns damit uns ein separates Schreiben zukommen zu lassen, in dem festgehalten wird, dass der Stellplatz mit in der Gesamtmiete enthalten ist.
Jetzt stellt sich heraus, dass er uns in vielen Dingen angelogen hat.
Nun sehe ich im Vertag folgendes geschrieben:
Paragraph 14 Sonstige Vereinbarungen 1. Wird /ist zwischen den Vertragsparteien ein Mietverhältnis über einen Kraftfahrzeugstellplatz abgeschlossen, entsteht hierdurch keine Kopplung zwischen dem Wohnungsmietvertrag und dem Stellplatzmietvertrag. Teilkündigungen sind zulässig.
Ich bitte um dringenden Rat.
Lg