Mündliche Absprachen stellen sich als Lüge heraus

  • Hallo zusammen

    Wir haben vor kurzem eine Wohnung gemietet.
    Einer der ausschlaggebende Punkte die Wohnung zu nehmen, war der Kfz Stellplatz der mit in der Miete war und NICHT separat gezahlt werden müsste.
    Dies wurde ausschliesslich meinem Verlobten und mir mündlich zugesagt.

    In der Zusammensetzung des Mietvertrags ist der Stellplatz nicht aufgelistet.
    Mit der Bitte um nachträglichen Eintrag + Berichtigungsunterschrift vertröstete der Immobilienmakler uns damit uns ein separates Schreiben zukommen zu lassen, in dem festgehalten wird, dass der Stellplatz mit in der Gesamtmiete enthalten ist.

    Jetzt stellt sich heraus, dass er uns in vielen Dingen angelogen hat.

    Nun sehe ich im Vertag folgendes geschrieben:
    Paragraph 14 Sonstige Vereinbarungen 1. Wird /ist zwischen den Vertragsparteien ein Mietverhältnis über einen Kraftfahrzeugstellplatz abgeschlossen, entsteht hierdurch keine Kopplung zwischen dem Wohnungsmietvertrag und dem Stellplatzmietvertrag. Teilkündigungen sind zulässig.

    Ich bitte um dringenden Rat.

    Lg

  • Hallo,

    der wesentliche Punkt zur Antwort auf deine Frage ist nicht die Klausel in deinem Vertrag. Sondern das Wesentliche ist, dass der Stellplatz weder im Mietvertrag noch in irgend einem anderen Schriftstück erwähnt ist. Somit gehört dieser nicht zur Mietsache dazu. Der Stellplatz ist wie eine Leihgabe zu betrachten, ihr habt also nicht wirklich einen Anspruch auf den Stellplatz.

    Doch was ist nun dein Anliegen bzw. Problem im Zusammenhang mt dem Stellplatz? Ich kann keine Frage in deinem Beitrag erkennen.

  • Grundsätzlich ist es so, dass der Makler nicht der Vermieter ist und Euch bezüglich gewisser Vertragsinhalte gar keine Zusagen machen kann.

    Man erlebt das ab und zu mal, dass der Makler einem das Blaue vom Himmel verspricht, damit es zu einem Vertragsabschluss kommt.

    Ich bitte um dringenden Rat.

    Ich würde kurzfristig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Sache klären. Dem Makler solltet Ihr da rauslassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!