Guten Morgen Leute,
da ich aufgrund eines Jobwechsels (Ortswechsel) die Wohnung wechseln werde habe ich folgende Frage zu meinem aktuellen Mietvertrag.
1) Ist eine Mindestmietdauer vertraglich zulässig?
Auszug aus dem Vertrag:
"Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 01.05.2021 zulässig"
2) Ist eine Entschädigung wie unten beschrieben zulässig?
Auszug aus dem Vertrag.
"Zusätzliche Vereinbarung:
Sollte ein Vertragspartner die Mietzeit vor dem 01.05.2021 beenden, so ist eine Entschädigung in Höhe von 500,- € zu zahlen."
3) Mein Plan ist, heute die Kündigung zu übergeben, mit "einer fristgerechten Kündigung zum 31.12.2020" und diese vom Vermieter unterschreiben lassen.
Seht ihr diesbezüglich Probleme?
Besten Dank und eine erfolgreiche Woche