Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Der Hauptmieter H bewohnt eine vom Vermieter V vermietete Wohnung. Zur Untervermietung heißt es im Vertrag: "H ist zur Untervermietung von 2 Untermietern berechtigt. H teilt V mit, wie die Untermieter heißen und wann sie geboren sind."
Ein Untermietzuschlag wurde nicht vereinbart.
H vermietet drei Jahre lang zwei Zimmer seiner Wohnung an jeweils einen Untermieter unter. Durch verschiedene Umstände wechseln die Untermieter fast jährlich.
Als H nun die neuen Untermieter dem V mitteilt, ist V folgender Auffassung:
Da er die Daten der Untermieter prüfen und er die Klingelschilder ändern muss hat er einen Mehraufwand und verlangt nun eine Erhöhung der Nettokaltmiete (Untermietzuschlag) um 12%.
H hat bereits Untermietverträge geschlossen, beide Untermieter bewohnen mittlerweile die Zimmer.
H hat sich aber seither immer um die Klingelschilder gekümmert. Auch ist eine Inklusivmiete nicht vereinbart, weshalb V Auswirkungen der Betriebskosten nicht trägt.
Zudem wohnen schon seit drei Jahren immer drei Personen in der Wohnung.
V hat seither die Untervermietung der zwei neuen Untermieter nicht genehmigt.
Folgende Fragen kommen nun auf:
Ist die Forderung des Untermietzuschlages gerechtfertigt? Und wie sehen die Erfolgschancen aus, sollte H mit dem Zuschlag nicht einverstanden sein?
Vielen Dank im Voraus!