Nebenkosten für Hausreinigung jedes Jahr erhöht - akzeptabel

  • Hallo,

    ich bewohne in einer süddeutschen Großstadt eine verhältnismäßige günstige (mit entsprechend einfacher Ausstattung) Mietwohnung einer Baugenossenschaft. Die Warmmiete hat bis vor ca. 3 Jahren 780,- für 90 qm² betragen.

    Lt. Mietvertrag ist der Mieter für die Kehrwoche verantwortlich. Diese umfasst die Wöchentliche Reinigung der Treppe und der Fenster im Treppenhaus je ein Stockwerk nach oben und nach unten, Kehrdienst am Bordstein und am Eingangsbereich, sowie Winterdienst. Die Kehrwoche wurde wöchentliche zwischen den 7 Parteien aufgeteilt. Aufwand pro Woche ca. 1h.

    Vor 3 Jahre kam ein Schreiben mit der Abfrage, ob man wünscht, für 30,- € / Monat die Kehrwoche an einen externen Dienstleister abzugeben. Ich habe mit "nein" gestimmt. Kurz danach kam wieder ein Schreiben, dass die Reinigung nun extern vergeben wird und die Mehrzahl der Bewohner dafür war. Habe ich akzeptiert.

    Im Folgejahr kam sofort eine Nachzahlung für die Betriebskosten in Höhe von ~300,- € - nach Abrechnung trotz weniger Heizverbrauch fielen die gesamten Kosten auf den Reinigungsdienstleister. Im besagten Jahr und aufgrund der geografischen Lage ist der Winterdienst zu vernachlässigen bzw. sollte nicht für die massive Kostensteigerung verantwortlich sein. Der monatliche Abschlag betrug nun 55,- €.

    Dies veranlasste mich bei der Genossenschaft anzurufen und mein Unmut darüber zu äußern - für das Geld würde ich die Kehrwoche gerne wieder selbst machen, zudem sei nicht nachvollziehbar weshalb sich die Kosten innerhalb eines Jahres fast verdoppeln. Rückmeldung war, der Dienstleister wäre der günstigste am Markt, zudem sei der Hauswart krankheitsbedingt ausgefallen, weshalb der DL diese Tätigkeiten mitübernommen hätte. Unser Hauswart ist tatsächlich krank geworden und wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft, allerdings hat dieser nie wirklich "produktive" Tätigkeiten wie Grünschnitt oder so ausgeführt. Wichtig: Der Hauswart wurde erst nach Beauftragung des Dienstleisters krank, das Thema kann initial also noch keine Rolle gespielt haben. Am Ende habe ich die Kröte geschluckt, weil die Miete zu den aktuellen Neumieten immer noch akzeptabel ist.

    Vor einem Monat kam nun eine wieder die Jahresabrechnung, diesmal Nachzahlung von ~450,- € - der monatliche Abschlag beträgt nun ca. 90~ für die Kehrwoche, wobei nach Argumentation des vergangene Jahres in den Kosten die Kosten für den ausgefallenen Hauswart (welcher nie etwas getan hat) inkludiert wären.

    Mich würde interessieren, ob und wie ich hiergegen vorgehen könnte.

    Nochmal:

    • Ich habe der Beauftragung des Reinigungsdienstes nie zugestimmt
    • Die Kosten aus dem initialen "Angebot" sind inzwischen drei mal so hoch
    • Der Reinigungsdienst wischt jede Woche das komplette Treppenhaus nass, putzt alle Fenster usw. - völlig unnötig!
      Der Reinigungsdienst bestellt z.B. auch zum Grünschnitt einen Container inkl. Straßensperrung und lässt den Wochenlang stehen. Wie gesagt, wir wohnen hier in einer Großstadt abgesehen von den Kosten werden dadurch auch Parkplätze blockiert. Das Schnittgut könnte man problemlos mit einem kleinen Hänger abtransportieren. Kein Wunder arten die Kosten dermaßen aus. Beschwerde bei der Genossenschaft wurde zur Kenntnis genommen, ist allerdings nach wie vor Praxis.

    Bin gespannt auf eure Einschätzung.

    Danke!

  • Ich habe der Beauftragung des Reinigungsdienstes nie zugestimmt

    Jein....theoretisch hast Du aufgrund der Zahlung der Betriebskostenabrechnung zugestimmt. Das wäre dann eine Zustimmung durch konkludentes Handeln.

    Ansonsten ist mir nicht ganz klar, welche Leistungen der Dienstleister nun konkret übernimmt. Handelt es sich nur um die Treppenhausreinigung oder auch um Winterdienst/Grünflächenpflege/Hauswarttätigkeiten? Ist ersteres der Fall, sind die Kosten von 90 € deutlich zu hoch (der Schnitt liegt hier irgendwo bei 0,20 €/m²/Monat, wenn das alle Tätigkeiten sind, kann das passen.

    Ich würde mir vermutlich erst einmal die Tätigkeitsnachweise der Firma zeigen lassen und schauen, was dort überhaupt alles gemacht wird, bzw. gemacht wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    also "neue" Tätigkeiten mit Beauftragung ist die Übernahme der Kehrwoche inkl. Winterdienst. Die Grünflächenpflege wurde bereits vorher extern gemacht - ich sage das deshalb, weil nach meinem Verständnis diese Kosten nicht noch "on top" kommen dürften. Tatsächlich macht den Grünschnitt nun aber auch der neue "Dienstleister". Hauswart (Wenn gleich ich nicht wüsste wer je etwas gemacht hat was unter das Aufgabengebiet fällt) übernimmt wohl auch der neue DL, da der alte "Hauswart" inzwischen krank geworden ist.

    Für mich ist es einfach etwas unverständlich, dass den Mietern unter Angebot eines moderaten Preises (30,- €) der Reinigungsservice "untergejubelt" wird, und er sich dann Jahr für Jahr ordentlich erhöht.

    Gruß

  • Solche Preissteigerungen sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich, zumal in den Kosten für Reinigung, Grünpflege, Winterdienst und Co. auch die Materialkosten inkludiert sind, die regelmäßig steigen. Zusätzlich kommt es zu regelmäßigen Lohnanpassungen.

    Wenn es bei der Grünflächenpflege zu Unklarheiten bei Dir kommt, dann würde ich Belegeinsicht beim Vermieter beantragen und die Rechnungen prüfen.

    90 € für Hauswart/Reinigung/Winterdienst/Grünflächenpflege sind schon happig, aber - je nach Region - möglich. Eine Unwirtschaftlichkeit sehe ich hier nicht

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    das ist natürlich nicht die Antwort die ich hören wollte und für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar.

    Wir sprechen hier von fast einer Verdreifachung der Kosten, das kann doch nicht auf gesteigerte Lohn- oder Materialkosten zurückzuführen sein.

    Zumindest würde ich dann erwarten, dass es wieder eine Art "Kündigungsrecht" gibt. Das klingt ja fast nach "Lockangebot" - erst bietet man einen untertrieben günstigen Preis an um den Auftrag zu erhalten und danach erhöht man ordentlich die Kosten.

    Ich werde zunächst mal den Dialog suchen, erwarte allerdings wenig.

    Ich würde gerne auch nochmal auf die Frage der "einseitige Änderung des Mietvertrages" eingehen - du schriebst ja, ich hätte durch Zahlung zugestimmt. Es wurde ja aber in einem vorherigen schreiben explizit Abgefragt und mit "Nein" beantwortet. Online findet man überall, dass eine solche Änderung explizit mit der Zustimmung von Mieter und Vermieter erfolgen muss. Ist das nicht korrekt, oder gilt hier wieder das potenzielle Interesse der anderen Mietparteien die offenbar größtenteils zugestimmt haben?

  • Wir sprechen hier von fast einer Verdreifachung der Kosten, das kann doch nicht auf gesteigerte Lohn- oder Materialkosten zurückzuführen sein.

    Nein, du hast zunächst geschrieben, dass es sich bei den 30 € um die Reinigungskosten handelt. Wenn ich die Beiträge korrekt verstehe, beziehen sich diese 90 € nicht nur auf die Reinigung, sondern auf Reinigung, Hauswart, Grünflächen und Winterdienst, die dann noch dazu gekommen sind.

    Wenn die 90€ im Monat nur für die Reinigung gezahlt werden, dann würde ich dem Vermieter eine mangelnde Wirtschaftlichkeit vorwerfen und dagegen vorgehen.

    Deswegen schrieb ich auch, dass nur eine Belegeinsicht Sinn macht. Wenn die Grünflächenpflege vorher schon extern vergeben wurde, jetzt der neue DL da aber auch mit drin hängt, muss der andere Dienstleister, der vorher diese Pflege übernommen hat, ja gekündigt worden sein.

    Oder Du zahlst doppelt. Und genau das würde ich prüfen.

    Es wurde ja aber in einem vorherigen schreiben explizit Abgefragt und mit "Nein" beantwortet.

    Wenn Du vorher aber mit "nein" geantwortet hast, stellt sich die Frage, warum Du das andere Schreiben dann akzeptiert hast?

    Letztendlich kann das ggfs. aber auch gar keine Rolle spielen. Es wäre denkbar, dass dein Mietvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel hat (das ist bei neueren Mietverträgen die Regel) beinhaltet, wonach der Vermieter nach billigem Ermessen neue Betriebskostenarten einführen kann.

    Deine Zustimmung wäre dann gar nicht erforderlich.

    oder gilt hier wieder das potenzielle Interesse der anderen Mietparteien die offenbar größtenteils zugestimmt haben?

    Nein, jeder Mietvertrag ist gesondert zu betrachten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Mieter in der Gesamtheit die Reinigung gar nicht, oder unzureichend durchführen. Dann kann der Vermieter diese Leistungen extern vergeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    also, die Kosten beziehen sich laut Betriebskostenabrechnung auf:

    Außenreinigung/Winterdienst

    Grünpflege

    Für das Jahr 2017 und 2018 (Einführung der neuen Arbeiten bzw. Neuvergabe) finde ich gerade die Abrechnungen nicht, da war es aber zu heute um 90,- € günstiger.

    Im Jahr 2019 lagen die Kosten dafür je bei (Gesamt / Mein Anteil pro Jahr / mein Anteil pro Monat) - alle Beträge gerundet

    Außenreinigung/Winterdienst: 1000 // 200 // 17

    Grünpflege: 4700 // 470 // 40 (Aufteilung mit Nachbarhaus)

    Im Jahr 2020 lagen die Kosten dafür je bei (Gesamt / Mein Anteil pro Jahr / mein Anteil pro Monat):

    Außenreinigung/Winterdienst: 3000 // 570 // 47,50

    Grünpflege: 6500 // 650 // 54

    Bei beiden Positionen also massive Preissteigerungen ohne erkennbaren Mehrwert oder Mehrleistung.

    Wenn Du vorher aber mit "nein" geantwortet hast, stellt sich die Frage, warum Du das andere Schreiben dann akzeptiert hast?

    Welches andere? Ich habe mich mit den 35,- / Monat arrangiert bzw. abgefunden - hätte ich gewusst dass nach 2 Jahren 90,-€ kostet hätte mich versucht dagegen zu wehren, vorbehaltlich deiner Klausel.

    Grüße

  • Wie gesagt: Vereinbare eine Belegeinsicht, bzw. lass Dir die Preissteigerungen erklären.

    Wir könnten hier nur mutmaßen, was dich aber nicht weiterbringt.

    Einen Mehrwert muss es durch Preissteigerungen ja gar nicht geben. Letztes Jahr habe ich für den Liter Benzin 1,28 € bezahlt, aktuell sind es fast 1,70€.

    Mein Auto fährt deswegen aber auch nicht schneller.

    Die Kosten für Dienstleistungen/Handwerker/Arbeitsmaterialien sind in den letzten Jahren durch die Decke gegangen. Das kann auch hier der Fall sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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