Hallo,
wir wohnen seit 4 Jahren in einer Mietwohnung, die damals neu gebaut worden ist. Wir haben damals die Wohnung mit nackten Wänden übernommen. Dies ist im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert. Alle Wände wurden durch uns weiß gestrichen. Es musste sogar sehr viel gespachtelt werden.
Jetzt haben wir die Wohnung gekündigt. Vermieter verlangt für die Übergabe folgendes:
Sie müssen einen Haftgrund z.B. "Vom Vermieter vordefinierte Marke" Haftgrund EG oder gleichwertig auf alle gestrichenen Wände aufbringen, da ansonsten eine Tapete nicht hält.
Die Decken sind weiß zu streichen.
Bohrlöcher sind zu schließen.
Bezüglich der Wände müssten wir aus meiner Sicht nur die Bohrlöcher schließen und mögliche Schäden mit Spachtel reparieren. An der Decke würde ich auch die Bohrlöcher schließen und die Stellen in Weiß darüberstreichen.
Jedoch sehe ich nicht ein, dass wir an allen Wänden Haftgrund aufbringen.
Hier ist ein Screenshot aus der zusätzlichen Vereinbarung, was vom Vermieter vorformuliert war und mit uns nicht verhandelt wurde:
Wie seht ihr das? Darf der Vermieter eine Haftgrundierung in Weiß für alle Wände verlangen?