Kündigung - Vermieter verlangt Haftgrundierung an den Wänden für die Übergabe

  • Hallo,

    wir wohnen seit 4 Jahren in einer Mietwohnung, die damals neu gebaut worden ist. Wir haben damals die Wohnung mit nackten Wänden übernommen. Dies ist im Übergabeprotokoll nicht dokumentiert. Alle Wände wurden durch uns weiß gestrichen. Es musste sogar sehr viel gespachtelt werden.

    Jetzt haben wir die Wohnung gekündigt. Vermieter verlangt für die Übergabe folgendes:

    Sie müssen einen Haftgrund z.B. "Vom Vermieter vordefinierte Marke" Haftgrund EG oder gleichwertig auf alle gestrichenen Wände aufbringen, da ansonsten eine Tapete nicht hält.

    Die Decken sind weiß zu streichen.

    Bohrlöcher sind zu schließen.

    Bezüglich der Wände müssten wir aus meiner Sicht nur die Bohrlöcher schließen und mögliche Schäden mit Spachtel reparieren. An der Decke würde ich auch die Bohrlöcher schließen und die Stellen in Weiß darüberstreichen.

    Jedoch sehe ich nicht ein, dass wir an allen Wänden Haftgrund aufbringen.

    Hier ist ein Screenshot aus der zusätzlichen Vereinbarung, was vom Vermieter vorformuliert war und mit uns nicht verhandelt wurde:

    pasted-from-clipboard.png

    Wie seht ihr das? Darf der Vermieter eine Haftgrundierung in Weiß für alle Wände verlangen?

  • Eigentlich ist es ganz einfach: Ihr habt eine unrenovierte Wohnung angemietet, so dass Ihr bei Auszug auch eine unrenovierte Wohnung abgebt. Vorbereitende Maßnahme für spätere Malerarbeiten müsst ihr nicht treffen.

    Wenn es dazu keine Vereinbarung im Protokoll/Vertrag gibt, sollte es aber zumindest Zeugen geben, oder?

    Selbst wenn ihr renovieren müsst, der Vermieter kann keine bestimmten Produkte vorschreiben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, Zeugen gibt es. In dem Gebäude wohnen auch andere Mieter. Denen wurden die Wohnungen auch mit nackten Wänden / als Putz übergeben.

    Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Falls es zu einem Konflikt kommt, werden wir uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

  • Wenn die Erstberatung über diese Versicherung kostenlos ist, würde ich da ggfs. jetzt schon mal die Lage abklopfen.

    Sicher ist sicher. Es ist auch nicht ausgeschlossen (wenn auch sehr unwahrscheinlich), dass ihr euch schadenersatzpflichtig gemacht habt, wenn ihr die nackten Wände mit einer "falschen" Farbe gestrichen habt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sich mit so einem Vermieter zu streiten kosten (trotz Rechtschutzversicherung) mehr Zeit und Nerven als es wert ist.

    Andererseits ist Haftgrund, wenn er einmal trocken ist, unsichtbar (und auch nicht teuer). Besorgt Euch etwas von seiner bevorzugten Marke, streicht damit ein/zwei Wände (geht schnell und einfach!) und gebt ihm den halbleeren Kanister mit "Das ist übriggeblieben, das schenken wir Ihnen." Problem gelöst!

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