Dachboden von Einfamilienhaus zu Ferienapartment - kann ich dagegen etwas unternehmen

  • Moin :)

    Wenn ich bisher Fragen zum Thema Mietrecht hatte, konnte ich hier im Forum immer über die Suchfunktion eine Antwort bekommen. Diesmal ist es leider etwas spezifischer, darum musste ich mal selbst etwas schreiben.

    Ich lebe seit über 11 Jahren zur Miete mit meiner 3-Köpfigen Familie in der ersten Etage eines ruhigen Einfamilienhauses in Niedersachsen. Im Erdgeschoss lebt der Vermieter mit seiner Familie. Das Verhältnis war eigentlich immer gut und es konnte über alles gesprochen werden, bis vor 3 Jahren mit regelmäßigen Mieterhöhungen begonnen wurde. Der Dachboden ist zu einem Zimmer mit eigener Küchenzeile und Badezimmer ausgebaut und wurde bisher abwechselnd von den Kindern des Vermieters bewohnt. Nachdem neuerdings ständig fremde Personen im Haus ein und ausgehen, haben wir festgestellt, dass die Räume unterm Dach jetzt als Ferienapartment im Internet vermarktet werden. Offiziell durch die volljährige Tochter des Vermieters. Informiert wurden wir darüber in keiner Weise.

    Dieser Zustand stört uns aus folgenden Gründen erheblich.

    Dem Sicherheitsgefühl ist es nicht zuträglich, Tag und Nacht fremde Stimmen, teilweise in fremden Sprachen in unmittelbarer Nähe zu unseren Schlafräumen zu vernehmen. Um das gleich klar zustellen, es wirkt bedrohlicher nicht verstehen zu können worüber da geredet wird, das hat nichts mit irgendwelchen Vorurteilen zu tun. Ich bin chronisch schwer erkrankt und eigentlich auf erholsamen Schlaf angewiesen. Die hölzerne Zimmerdecke ist sehr schlecht schallisoliert und die verbaute Wohnungstür ist lediglich eine Zimmertür mit Sicherheitsschloss. Eine Schallschutzklasse erfüllt die sicher nicht. Bis zum Auftauchen der Gäste war das durch das gute Verhältnis zum Vermieter nie Problem.

    Tatsächlich mache ich mir jetzt aber auch Sorgen, das ein Unbefugter auf dem Grundstück keinem Nachbar verdächtig vorkommen würde. Ich selbst kann von einer Person im Treppenhaus nicht sagen, ob diese sich dort rechtmäßig aufhält. Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen (häufig ausländische Handwerker, die das Apartment als Monteurswohnung nutzen) stehen ja jetzt regelmäßig vor dem Haus. Da man wechselnden Fremden ja auch die Schlüssel zur Schließanlage aushändigt, wäre es auch ein leichtes für einen Einbrecher, sich später erneut Zutritt zum Haus zu verschaffen. Die Wohnungstür zu überwinden wäre kein Hindernis, denn die ist wie gesagt nur eine einfache Zimmertür.

    Ein weiteres Problem mit der Wohnungstür ist die verbaute Armatur. Wenn nicht abgeschlossen, lässt sich diese ohne Schlüssel von außen öffnen. Weil unsere Wohnungstür direkt neben der Tür zum Heizungsraum, durch den man auf den Dachboden gelangt, liegt haben sich schon mehrfach Gäste in unser, direkt dahinter liegendes Wohnzimmer verirrt. Aus Brandschutzgründen mögen wir die Tür aber auch nicht abschließen, wenn wir zuhause sind.

    Die Tür zum Heizungsraum öffnet nach außen und liegt direkt am oberen Absatz der Treppe.

    Durch das erhöhte Aufkommen an ortsfremden Personen, sehe ich hier auch eine gewisse Unfallgefahr.

    Das ich mir auch Sorgen wegen der Infektionsgefahr mache, bedarf zu Coronazeiten wohl keiner Erklärung. Wie beschrieben verwenden die Gäste dasselbe Treppenhaus.

    Teil des Mietvertrags ist die Mitnutzung des Gartens hinter dem Haus. Laut der Anzeige des Ferienapartments, wird der Garten jetzt auch den Gästen zur Mitnutzung angeboten. Wird hierdurch der Wert meines eigenen Anteils nicht eingeschränkt? Ich fühle mich beim Sonnenbaden oder Essen jedenfalls nicht mehr sonderlich wohl, wenn sich dort wildfremde Menschen aufhalten.

    Neben den Themen Lärm und Sicherheit entsteht mir womöglich auch ein konkreter finanzieller Schaden. Da es keine Mechanismen zur Erfassung gibt, haben wir uns auf eine pauschale Aufteilung der Verbräuche von Wasser und Erdgas geeinigt. Da mein Kind dabei nicht berücksichtigt wurde, die Kinder des Vermieters aber schon, ich also nur ein Drittel der Kosten übernehme, war ich bisher im Vorteil und daher einverstanden. Das der Vermieter hauptsächlich über seinen Kamin heizt, tut sein übriges. Jetzt befinden sich aber Verbraucher im Haus die keinen Anreiz zum Sparen haben , da sie ja nur pauschal abgerechnet werden. Ich habe durch die Gäste also jetzt höhere Kosten zu erwarten. Ich denke aber, gegenüber einer Erfassung der tatsächlichen Verbräuche bin ich dennoch im Vorteil – prüfen kann ich das aber nicht. Das Nachrüsten von Verbrauchszählern etc. könnte mir also zum Nachteil gereichen. Die gestiegenen Kosten gelten natürlich auch für die anderen Nebenkosten, wie Müllabfuhr etc.

    Ich hätte nun gerne, dass der Vermieter die Vermarktung des Apartments unterlässt, was mir nach meinem Verständnis aber wohl nicht so ohne Weiteres zusteht. Ich könnte mir aber vorstellen ihn mit den einzelnen Argumenten und der Forderung der Behebung, von der Ferienapartment Idee abzubringen. Bevor ich jetzt meinen Vermieter, zunächst mündlich, zur Rede stelle, würde ich gerne meinen Standpunkt reflektieren. Ich möchte es gerne vermeiden mich mit meiner Wahrnehmung komplett zum Affen zu machen^^
    Wäre nett wenn mir jemand, mit mehr Erfahrung in Sachen Mietrecht, mal seine Meinung zur Situation geben könnte. Über das ein oder andere Argument für das Gespräch würde ich mich natürlich sehr freuen. Ich kann es aber auch gut vertragen, wenn man mir ungeblühmt sagt, wenn ich auf dem Holzweg bin!

    Besten Dank

  • Ich hätte nun gerne, dass der Vermieter die Vermarktung des Apartments unterlässt, was mir nach meinem Verständnis aber wohl nicht so ohne Weiteres zusteht.

    Ich glaube, hier hast Du das ganz passend zusammengefasst. Solange Du nur eine Wohnung innerhalb eines Hauses gemietet hast, besteht kein Mitspracherecht bei der Nutzung/Verwertung des restlichen Hauses.

    Teil des Mietvertrags ist die Mitnutzung des Gartens hinter dem Haus. Laut der Anzeige des Ferienapartments, wird der Garten jetzt auch den Gästen zur Mitnutzung angeboten. Wird hierdurch der Wert meines eigenen Anteils nicht eingeschränkt?

    Nein, leider nicht. Es gibt halt nur die vertraglichen Vereinbarung einer Mitnutzung. Diese lässt sich nicht konkret eingrenzen. Du kannst den Garten weiterhin mit nutzen. Ob Du dich dort gestört fühlst, spielt da keine Rolle.

    Du kannst den Vermieter ja fragen, ob Du einen Teil des Gartens für dich abgrenzen kannst.

    Ein weiteres Problem mit der Wohnungstür ist die verbaute Armatur. Wenn nicht abgeschlossen, lässt sich diese ohne Schlüssel von außen öffnen.

    Hier kann man ganz simpel Abhilfe schaffen, in dem einen Türbeschlag mit Knauf einbaut. Damit würde ich den Vermieter konfrontieren. Für die Sicherheit der Wohnung muss er da schon Sorge tragen.

    Zum Thema Energieverbrauch würde ich den Vermieter einfach mal fragen, wie er sich die Umlage dieser Kosten vorstellt. Hier wäre es denkbar, dass ein pauschaler Abschlag in der Miete der Ferienwohnung enthalten ist und Dir gar kein Nachteil entsteht.

    Das ich mir auch Sorgen wegen der Infektionsgefahr mache, bedarf zu Coronazeiten wohl keiner Erklärung. Wie beschrieben verwenden die Gäste dasselbe Treppenhaus.

    Ja, aber das gibt es in jedem Mehrfamilienhaus und ich vermute mal, dass die Infektionsgefahr in einem Supermarkt deutlich hoher ist.

    Bei touristischen Übernachtungen gilt meines Wissens sowieso 3G.

    Da man wechselnden Fremden ja auch die Schlüssel zur Schließanlage aushändigt, wäre es auch ein leichtes für einen Einbrecher, sich später erneut Zutritt zum Haus zu verschaffen.

    Wenn die Schlüssel an einen konkreten Mieter überlässt, dann wäre der Einbrecher recht leicht zu identifizieren: Das kann nur der Mieter sein.

    Schlüssel einer Schließanlage kann kein Dritter nachfertigen, da er die Sicherungskarte nicht besitzt.

    Zum Thema "Sicherheit" im allgemeinen könnte man auch das Bauordnungsamt kontaktieren, da es für touristische/gewerbliche Beherbergungen ggfs. nochmal andere Anforderungen gibt.

    Hier besteht natürlich die Gefahr, dass man den Vermieter "anzinkt", weil er entsprechende Anforderungen (oder die Genehmigung) nicht erfüllt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.