Gartenrückbau

  • Ich habe ein Problem

    Ich wohne seit 26 Jahren in meiner Wohnung mit Gemeinschaftsgarten . Seit dieser Zeit hatte ich schon 3 Vermieter . Mein Vormieter hatte damals einen Betonteich errichtet . Nun will mein Vermieter meine Wohnung sanieren und ich soll aus der Wohnung ausziehen , das ich auch jetzt tue . Gestern habe ich gekündigt abends war schon die Bestätigung im Briefkasten mit der bitte das ich den Teich ordnungsgemäß entfernen müsste . Ich habe den Teich wohl in Stand gehalten jedoch nicht errichtet , muss ich ihn trotzdem entfernen ?

  • Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Du den Teich nicht errichtet hast, musst Du ihn auch nicht entfernen.

    Ich würde dem Vermieter hier einfach mitteilen, dass der Teich nicht von Dir ist, sondern dass Du ihn lediglich gepflegt hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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