Zähler Überprüfung durch Elektriker wer muss die Kosten tragen

  • Hallo, Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einem 11 Parteien Haus (Erstbezug, Mietwohnung). Der Vermieter ist in dem sinne eine Baugenossenschaft.

    Unser Hausmeister hatte mich darauf hingewiesen, das unser Zählerstand sehr hoch sei (Doppelt so hoch wie die meisten anderen).

    Daraufhin habe ich bei der Baugenossenschaft angerufen und gefragt, ob das jemand überprüfen könnte, dann hatte man sich darauf geeinigt, das ein Elektriker vorbei kommt und das überprüft, dem habe ich zugestimmt.

    Der Elektriker hat mit mir einen Termin ausgemacht und überprüft, ob alles richtig angeschlossen ist etc. dabei ist nichts aufgefallen.

    Er sagte mir aber noch, das er in dem Bericht schreibt, das er den Zählerstand als zu hoch einschätzt und vermutet das nach Einzug in der Wohnung Firmen Strom über unseren anschluss bezogen haben.
    Da man das jetzt nicht mehr beweisen kann, lass ich das auf sich beruhen.
    Mir geht es jetzt nur darum, dass ich heute einen Anruf erhalten habe und ich den Elektriker für das Überprüfen bezahlen soll bzw. habe ich per Whatsapp ein Bild von der Rechnung (Rechnung an die Baugenossenschaft) erhalten. Der Mitarbeiter der Baugenossenschaft hatte mich aber nicht darüber informiert, das ich das generell Bezahlen müsste. Kann ich mich dagegen wehren? Hätte ich das gewusst, hätte ich dem Termin nicht zugestimmt.

  • Hallo!

    Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einem 11 Parteien Haus (Erstbezug, Mietwohnung).

    Beim Einzug wurde der Zählerstand abgelesen und dem

    Stromanbieter gemeldet?

    vermutet das nach Einzug in der Wohnung Firmen Strom über unseren anschluss bezogen haben.

    Nach Einzug? Dazu müsste ja eine Steckdose frei zugänglich

    sein, oder wurde die Stromleitung irgendwo angezapft?

    Lässt sich das eingrenzen, wann das passiert ist, oder war

    der Zählerstand schon im ersten Jahr hoch?

    Gruß



  • ja richtig, müsste wenn dann angezapft worden sein. Ja der Zählerstand war nach dem 1 Jahr sehr hoch. Die letzten beiden Jahre war der Verbrauch normal. Wir waren recht früh schon eingezogen, Firmen waren hier und da noch Vorort... mir geht es aber nur noch darum ob das richtig ist, das ich die Kosten für die Überprüfung tragen muss...

  • Die Kosten wirst du wohl zu tragen haben, denn die Beauftragung kam von dir. Zwar hätte eventuell der Vermieter zur Prüfung verpflichtet sein können, aber ein Recht zur Selbstvornahme hattest du nicht.

    Du kannst den Vermieter darum bitten, da der Hinweis vom Hausmeister kam, aber wenn er nein sagt, dann sehe ich schlechte Karten für dich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!