Besuchsrecht

  • Guten Tag,

    seit jetzt 2,5 Jahren wohne ich in meiner Wohnung. Jetzt ist es so, dass meine Freundin öfters bei mir zu Besuch ist, natürlich übernachtet sie auch bei mir. Anfangs sagte der Vermieter, sie solle an der Straße parken, weil ihr Auto ständig einen seiner Parkplätze vor dem Haus blockiert (er wohnt mit im Haus). Also hat meine Freundin von nun an nur noch an der Straße geparkt.

    Dann fing es an, dass er fragte ob sie eingezogen sei, was ich natürlich beneinte, Wieder einige Wochen später sagte er, dass er die Wohnung eigentlich nur an mich vermietet hätte und deutete an, dass es ihn stören würde, dass sie hier jetzt so oft ist. Wir hatten 2, 3 Mal ein Gespräch im Treppenhaus, wo er mir erklärte, dass er das "nicht so toll" fände, wenn sie hier so oft wäre, da er die Wohnung nur an mich vermietet hätte. Ich sagte daraufhin, dass ihm das ja nichts angehen würde und ich so oft ich möchte Besuch haben kann. Die Lage spitzte sich immer weiter zu, er sprach dann unter 4 Augen meine Freundin draußen an, dass sie sich bitte jetzt anmelden solle und wir einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen aufsetzen, dann könne sie einziehen. Meine Freundin verwies auf mich und gab keine Auskunft. Meine Freundin möchte sich nicht anmelden, weil sie in der Nachbarstadt bereits gemeldet ist und ein eigenes Haus hat. Dann sagte mein Vermieter, ich solle bitte ausziehen. Zweiparteienhaus, Vermieter wohnt mit im Haus, Sonderkündigungsrecht, Frist 6 Monate, eine Kündigung habe ich bis heute nicht erhalten.

    Welche Rechte habe ich?

  • Dann sagte mein Vermieter, ich solle bitte ausziehen. Zweiparteienhaus, Vermieter wohnt mit im Haus, Sonderkündigungsrecht, Frist 6 Monate, eine Kündigung habe ich bis heute nicht erhalten.

    Naja, wenn Du hier eine Kündigung bekommst, kannst Du da wenig machen. Eine unbegründete Kündigung nach § 573a BGB wäre hier durchsetzbar.

    Denkbar wäre nur ein Widerspruch nach § 574 BGB, wenn die Kündigung eine Härte für dich darstellen würde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Anwalt könnte zumindest prüfen, ob die Kündigung (wenn es nicht n nur heiße Luft ist) inhaltlich und formell wirksam ist.

    Ich würde mich aber nochmal mit dem Vermieter zusammensetzen und das Gespräch suchen. Weswegen hat er ein Problem damit? Wie erfolgt die Umlage der Betriebskosten? Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird (das wäre im 2-Familienhaus, das vom Vermieter bewohnt wird, möglich), könnte das die Erklärung sein.

    Da könnte man im Zweifel über eine Anpassung dieser verhandeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Begründung seinerseits ist die doppelte Geräusuchkulisse. Weil er alleine wohnt möchte er 1:1 Verhältnis. Er meinte, er könne sich halt aussuchen wer oben ins Haus passt (seine Aussage).

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