Raufaser überspachteln in Mietwohnung

  • Hallo zusammen!

    Wir haben eine neue Wohnung angemietet, die mit Raufasertapete tapeziert ist. Da wir zumindest im Wohnzimmer glatte Wände haben möchten, uns aber gleichzeitig davor scheuen, die Raufaser zu entfernen (es ist ein Altbau und man weiß ja nicht, was da alles drunter ist), spielen wir mit dem Gedanken, die Tapete mit einem leichten Spachtel zu überdecken. Es gibt dafür neuerdings offenbar spezielle Spachtelmasse, die für glatte Wände auch bei Raufaser sorgt.

    Meine Fragen hierzu:

    1. Muss der Vermieter hier vorher seine Zustimmung erteilen? Ich weiß, dass das Entfernen einer alten und Anbringen einer neuen Tapete unter vertragsgemäßen Gebrauch fallen würde und der Vermieter dem nicht zustimmen müsste. Verhält es sich beim Überspachteln analog oder handelt es sich dabei um einen Eingriff in die Bausubstanz auch wenn eigentlich nur eine Tapete überdeckt wird?

    2. Hätte der Vermieter beim Auszug Anspruch auf die Wiederherstellung der Raufasertapete oder lediglich auf eine neutral weiße Wandfarbe? Falls letzteres nicht ginge, wäre dann ein kompletter Rückbau erforderlich (was ja die Entfernung der ursprünglichen und Anbringung einer neuen Raufaser erfordern würde) oder wäre es ausreichend eine neue Tapetenschicht auf den Spachtel aufzutragen?

    Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

  • Die Wände zu dekorieren gehört zur üblichen Nutzung einer Wohnung. Es stimmt also, dass man ihn da nicht um Erlaubnis fragen muss. Das gilt aber nur für die Dauer des Mietverhältnisses. Zur Rückgabe der Wohnung darf ein Vermieter verlangen, dass sie in dem selben Zustand zurück gegeben wird, wie sie angemietet wurde. Also in diesem Fall mit Raufastertapete. Und das auch gar nichts mit den Schönheitsrenovierungen zu tun.