Wasserschaden - Wohnung unbewohnbar - Wer bezahlt Ersatzunterkunft

  • Moin zusammen!

    Folgendes Problem: In der Wohnung direkt über der der Wohnung meiner Tochter und ihres Freundes ist in deren Abwesenheit massiv Wasser ausgetreten, weil nach einer Wohnungsbesichtigung dort der Vermieter vergessen hat einen Wasserhahn abzudrehen. Dadurch gab es in der Wohnung der beiden massive Wasserschäden. Das war Anfang Oktober '22. Während der Sanierung mussten sie in ein vergleichsweise teures Appartmenthotel ziehen. Dass für die Kosten dafür der Verursacher haftet ist klar. Aber ist es normal, dass sie mit diesen Kosten in Vorleistung gehen muss? Das Problem ist wohl, dass Gebäude- und Hausratversicherung nicht einigen können, wer die Behelfsunterkunft zahlt. Und die Sanierung ist noch nicht abgeschlossen. Das kann doch nicht das Problem der Geschädigten sein, oder?

    VG. Paddy

  • Zunächst mal müsste ein Mieter in Vorleistung gehen. Aber nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten, sich zu entlasten. Nach §555a Abs. 3 BGB kann man als Mieter einen Vorschuss verlangen für Aufwendungen, die man durch die Instandsetzung hat.

    Und der zweite Punkt, wenn durch den Mangel die Wohung vollständig unbewohnbar geworden ist, dann ist die Miete um 100% gemindert. Das bedeutet, man braucht in der Zeit überhaupt keine Miete zahlen, und von diesem Geld kann man dann eine Ersatzunterkunft zahlen.

    In der Praxis ist es also eigentlich so, dass entweder der Vermieter eine Ersatzunterkunft stellt (andere Wohnung des Vermieters oder Vermieter zahlt Hotel direkt), oder man bezahlt keine Miete und kümmert sich selbst um eine Unterkunft.

  • Danke für die Info, Fruggel! Sie zahlen keine Miete, haben aber deutlich höhere Kosten als die Miete. Diese Differenz werden sie also vorstrecken müssen, es wurde davon ausgegangen, das Gebäude- oder Hausratversicherung diese Differenz erstatten. Wie ich jetzt gelesen habe ist die Hausrat des Mieters zuständig.

  • Das ist sehr gut möglich, dass die Hausratversicherung zuständig ist. Denn die Gebäudeversicherung springt normalerweise nur ein, wenn Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, also z.B. durch ein Leck in den Leitungen. Hier kam das Wasser aber ja regelär aus dem Wasserhahn.

    Es kann aber sein, dass auch die Hausratversicherung sich quer stellen könnte, weil dem Vermieter vielleicht fahrlässigkeit vergeworfen werden könnte, wenn er einen Wasserhahn laufen lässt ohne darauf zu achten. Eventuell dauert es also noch, bis alles geklärt ist.

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