Moin zusammen!
Folgendes Problem: In der Wohnung direkt über der der Wohnung meiner Tochter und ihres Freundes ist in deren Abwesenheit massiv Wasser ausgetreten, weil nach einer Wohnungsbesichtigung dort der Vermieter vergessen hat einen Wasserhahn abzudrehen. Dadurch gab es in der Wohnung der beiden massive Wasserschäden. Das war Anfang Oktober '22. Während der Sanierung mussten sie in ein vergleichsweise teures Appartmenthotel ziehen. Dass für die Kosten dafür der Verursacher haftet ist klar. Aber ist es normal, dass sie mit diesen Kosten in Vorleistung gehen muss? Das Problem ist wohl, dass Gebäude- und Hausratversicherung nicht einigen können, wer die Behelfsunterkunft zahlt. Und die Sanierung ist noch nicht abgeschlossen. Das kann doch nicht das Problem der Geschädigten sein, oder?
VG. Paddy