Guter Freund in Haus eingezogen - zahlt vereinbarte Nebenkosten nicht - Rauswurf?

  • Guten Tag,

    ich weiß nicht ob wir als Vermieter gelten und dieser Fall unter Vermieterrecht fällt, aber ich finde zu dem Thema irgendwie kaum etwas im Internet. Nur zu Mietwohnungen.

    Vor 10 Monaten ist ein guter Freund von mir und meinem Ehemann aufgrund einer finanziellen Notsituation in unser Haus (Eigentum) eingezogen. Er hat dort ein Gästezimmer bezogen. Wir hatten am Anfang mündlich ausgemacht, dass er 120 € im Monat zahlt, um Nebenkosten zu decken. Nach zwei Monaten wurde sein Konto gehackt und er hat uns mitgeteilt, dass er ein paar Monate nicht zahlen kann. In der Zwischenzeit wurde der Zeitpunkt, an dem er laut seiner Aussage wieder zahlen könnte, drei Mal aus verschiedenen Gründen verschoben und es deutet sich an, dass er dies auch ein viertes Mal tun wird.

    Er musste in den letzten Monaten privat wirklich so einiges durchmachen, aber wir haben langsam das Gefühl, dass wir belogen und ausgenutzt werden (er hat in der Zwischenzeit wegen anderen Sachen hier und da gelogen, möchte hier jetzt aber nicht zu weit ausholen) und möchten daher ein klärendes Gespräch führen. Je nachdem wie sich dieses Gespräch entwickelt spielen wir mit dem Gedanken ihn aus dem Haus zu werfen, wissen aber nicht welche Rechte er diesbezüglich hat. Es existiert kein Mietvertrag, er ist offiziell unter unserer Adresse gemeldet und hat bis auf 2x 120 Euro in bar nichts beigetragen außer ab und zu Getränke oder z.B. Klopapier mitzubringen. Ansonsten zahlt jeder für sich die Lebensmittel.

    Da er über einen längeren Zeitraum bei uns gelebt hat und bei uns gemeldet ist denke ich, dass er gewisse Rechte hat. Kann mir hier jemand etwas über seine und unsere Rechte sagen? Hat vielleicht jemand schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Im Ernstfall ziehen wir natürlich einen Anwalt hinzu, aber vielleicht kann mir hier im Vorfeld schonmal jemand grob etwas dazu sagen. :(

    Viele Grüße

  • Da der Freund nur Nebenkosten zahlen soll, aber keine Miete, liegt auch kein Mietverhältnis vor. Denn dieses würde die Zahlung einer angemessenen Grundmiete erfordern. Daher ist es nur eine Leihe. Und diese kann kurzfristig gekündigt werden ohne Angabe von Gründen.

    Soweit die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass man rechtlich gesehen ihn nicht einfach vor die Tür setzen darf. Sondern man muss auf Räumung klagen. Deshalb kündigt ihm und fordert ihn auf auszuziehen. Wenn er das nicht macht werdet ihr vielleicht zu einem Anwalt müssen.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Nein, von heute auf morgen wollten wir ihn wenn eigentlich auch nicht vor die Tür setzen, sondern mit einer angemessenen Frist. Ich hoffe mal nicht, dass es zu einer Klage kommt, aber zumindest klingt es erstmal so, dass das Recht auf unserer Seite wäre.

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