Guten Morgen zusammen,
vor einigen Monaten habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, die zu dem Zeitpunkt bereits vermietet war (unbefristeter Vertrag mit Möglichkeit innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen zu kündigen).
Aus Kulanz habe ich nicht unmittelbar nach Änderung des Grundbucheintrags gekündigt, sondern der mietenden Person noch 2 Monate Zeit gegeben, da die Kündigungsfrist auf Grund der kurzen Wohndauer (< 5 Jahre) nur 3 Monate beträgt und mir bewusst ist, dass der Wohnungsmarkt zurzeit angespannt ist.
In der Zeit habe ich mich auch einen ersten Überblick zum Thema Eigenbedarfskündigung verschafft.
Vor kurzem habe ich erst einmal angekündigt, dass ich zeitnah meine Eigenbedarfskündigung zustellen werde und bei Bedarf ein telefonisches Gespräch anbiete.
Da auf meine Nachricht eine Woche lang keine Reaktion erfolgte, habe ich die Eigenbedarfskündigung rechtssicher zugestellt (mit Zeuge) und erneut mitgeteilt, dass ich die Kündigung nun eingereicht habe und um ein kurzes Zeichen bitte, da ich nicht weiß, ob meine Nachrichten überhaupt ankommen (u.a. zum angebotenen Telefonat).
Mit ist übrigens bewusst, dass ein Mieter nicht verpflichtet ist den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.
Eine weitere Woche ist verstrichen und ich hab weiterhin nichts gehört.
Ein versuchter Anruf von meiner Seite Anfang dieser Woche wurde (vermutlich?) weggedrückt. Es hat nur ein paar Sekunden geklingelt und dann wurde mir mitgeteilt, dass der Ansprechpartner nicht erreichbar ist.
Aus meiner Sicht also nicht so rosige Aussichten.
Der Mietvertrag wird zum 01.10. gekündigt, also habe ich noch genau 3 Monate Zeit.
Mich würde interessieren, ob es sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, falls es im nächsten Schritt zu einer Räumungsklage kommen muss.
Mir sind die Sperrfristen bekannt, weshalb ich langsam tätig werden müsste.
Leider ist mir nicht ganz klar, ob der Fall bereits mit Einreichung der Eigenbedarfskündigung "gestartet" ist.
Würde es mir überhaupt nicht was bringen, wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe?
Theoretisch weiß man ja noch nicht, ob es vor Gericht endet, aber es gibt einen Grund zur Vermutung.
Viele Grüße
Mike