Mietrückstand - Ratenzahlungsvereinbarung und Vermieter will Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen

  • Zuerst die Fakten:

    Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Mietrückstände werden durch Ratenzahlung mit Ratenzahlungsvereinbarung abgezahlt. Immer pünktlich! Es besteht eine Kautionsbürgschaft.

    Nun will Vermieter diese Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Ist das statthaft?

    Wozu dann erst die Ratenzahlungsvereinbarung? Dank für professionelle Antworten.

    LG

  • Das hängt davon ab, wie die Vereinbarung gestaltet ist. Vielleicht ist es nur eine Art Duldung der Ratenzahlung. Falls es hingegen wie ein Vertrag anzusehen ist, dann ist der Vermieter daran gebunden solange die Raten pünktlich kommen.

    Man sollte sich aber über eines Gedanken machen. Solange die Ratenzahlung läuft, muss der Vermieter die Kautionsbürgschaft nicht zurück geben, da in der Zeit sein Sicherungsbedürfnis nicht erloschen ist. Das bedeutet, man bezahlt Monat für Monat weiter in die Kautionsversicherung ein. Diese Kosten wären aber vermeidbar, wenn man die Schulden irgend wie tilgt, entweder doch über den Zugriff auf die Versicherung oder anderweitig Geld leihen.

  • Hallo Fruggel, es handelt sich um eine reguläre Ratenzahlungsvereinbarung.

    Über 5 Euro, die die Kautionsbürgschaft monatlich kostet, muss ich mir wohl kaum Gedanken machen. Diese Kosten sind überschaubar.

    Der Zugriff auf die Kautionsbürgschaft kommt mich viel teurer!

    Ist der Vermieter nun definitiv an eine Ratenzahlungsvereinbarung gebunden? Dann verstehe ich dessen Vorgehen in meinem Fall nicht.

  • Dann verstehe ich dessen Vorgehen in meinem Fall nicht.

    Der Vermieter versucht schneller an das Geld zu kommen, das ist der Grund. Ob der Vermieter an die Vereinbarung mit dir gebunden ist oder darin eine Option enthalten ist, sich von der Vereinbarung zu lösen, müsstest du bitte im Zweifel bei einem Anwalt prüfen lassen. Es kommt wie gesagt auf den genauen Inhalt an.

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