Zuerst die Fakten:
Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Mietrückstände werden durch Ratenzahlung mit Ratenzahlungsvereinbarung abgezahlt. Immer pünktlich! Es besteht eine Kautionsbürgschaft.
Nun will Vermieter diese Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Ist das statthaft?
Wozu dann erst die Ratenzahlungsvereinbarung? Dank für professionelle Antworten.
LG