Hallo
Folgender Fall:
In einem Mehrfamlienhaus soll im untersten Geschoß innerhalb von Wochen oder Monaten eine weitere Mietswohnung ausgebaut werden und eine andere fertige und möbliere Wohnung im mittleren Geschoß soll in ein eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Diese steht im Moment leer und wurde zuletzt vom Vermieter selber bewohnt.Ob die Ferienwohung wirklich eine Genehmigung als Ferienwohnung bekommt ist derzeit noch unsicher.
Eine Familie die sich in akuter Wohnungsnot befindet bewirbt sich für die noch auszubauende neue Mietswohnung im untersten Geschoß.
Der Vermieter möchte, obwohl es noch nicht sicher ist, ob es wirklich etwas aus der Vermietung der unteren Wohnung wird oder die entweder garnicht ausgebaut wird oder nach einigen Wochen oder Monanten ein anderer Mieter bekommt der Familie aus der ersten Not helfen und die bereits fertige Wohnung im mittleren Geschoß zusammen mit einem bereits fast fertigen Zimmer im Keller 1 bis 3 Monate lang vermieten.
Es ist folgende Lösung angedacht und die Frage stellt sich ob das geht - Der Vermieter möchte nämlich nicht dass die Familie dann letztlich doch aus Wohnungsnot in der mittleren Wohung bleibt wenn es aus der unteren Wohnung nichts wird.
1. Rettungsanker: Der Vermieter läßt den Mieter bereits nach oder noch vor dem unterschreiben des Mietvertages der mittleren Wohnung einen Kündigung unterschreiben die nach (spätestens) 3 Monaten in Kraft tritt.
2. Das eine halb fertige Zimmer im Erdgeschoß in dem dann die Tochter leben wird, wird nicht vermietet sondern der Tochter (14 Jahre) bis auf weiteres kostenlos überlassen. Kann man dann dieses Zimmer jederzeit wieder zurück verlangen? (Das weitere Halten der mittleren Wohung wäre dann wohl uninteressant da es keine Kinderzimmer hat)
Geht das oder gibt es da evtl andere Lösungsmöglichkeiten?
Es kann doch nicht sein dass man der Familie zuletzt nicht aus der Not helfen kann, nur weil es da Probleme mit dem Mieteschutzt gibt?
Vielen Dank!