Mietvertrag für vorläufige Bleibe

  • Hallo

    Folgender Fall:

    In einem Mehrfamlienhaus soll im untersten Geschoß innerhalb von Wochen oder Monaten eine weitere Mietswohnung ausgebaut werden und eine andere fertige und möbliere Wohnung im mittleren Geschoß soll in ein eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Diese steht im Moment leer und wurde zuletzt vom Vermieter selber bewohnt.Ob die Ferienwohung wirklich eine Genehmigung als Ferienwohnung bekommt ist derzeit noch unsicher.

    Eine Familie die sich in akuter Wohnungsnot befindet bewirbt sich für die noch auszubauende neue Mietswohnung im untersten Geschoß.

    Der Vermieter möchte, obwohl es noch nicht sicher ist, ob es wirklich etwas aus der Vermietung der unteren Wohnung wird oder die entweder garnicht ausgebaut wird oder nach einigen Wochen oder Monanten ein anderer Mieter bekommt der Familie aus der ersten Not helfen und die bereits fertige Wohnung im mittleren Geschoß zusammen mit einem bereits fast fertigen Zimmer im Keller 1 bis 3 Monate lang vermieten.

    Es ist folgende Lösung angedacht und die Frage stellt sich ob das geht - Der Vermieter möchte nämlich nicht dass die Familie dann letztlich doch aus Wohnungsnot in der mittleren Wohung bleibt wenn es aus der unteren Wohnung nichts wird.

    1. Rettungsanker: Der Vermieter läßt den Mieter bereits nach oder noch vor dem unterschreiben des Mietvertages der mittleren Wohnung einen Kündigung unterschreiben die nach (spätestens) 3 Monaten in Kraft tritt.

    2. Das eine halb fertige Zimmer im Erdgeschoß in dem dann die Tochter leben wird, wird nicht vermietet sondern der Tochter (14 Jahre) bis auf weiteres kostenlos überlassen. Kann man dann dieses Zimmer jederzeit wieder zurück verlangen? (Das weitere Halten der mittleren Wohung wäre dann wohl uninteressant da es keine Kinderzimmer hat)

    Geht das oder gibt es da evtl andere Lösungsmöglichkeiten?

    Es kann doch nicht sein dass man der Familie zuletzt nicht aus der Not helfen kann, nur weil es da Probleme mit dem Mieteschutzt gibt?

    Vielen Dank!

  • Vermieter möchte nämlich nicht dass die Familie dann letztlich doch aus Wohnungsnot in der mittleren Wohung bleibt

    Man sollte sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob man der Familie damit so wirklich hilft. Drei Monate später wird es sicher nicht einfacher sein, etwas zu finden, und ein erneuter Umzug macht ja auch wieder Aufwand. Wenn man wirklich helfen will, ist mehr getan, der Familie eine dauerhafte Bleibe zu verschaffen.

  • Ein frommer Wunsch. Das Schuljahr beginnt in 3 Wochen für die Tochter und wenn die bis dahin keine Bleibe haben kann der Vater den geplanten Job eben nicht annehmen. Die Verwandschaft vor Ort sucht schon seit 2 Monaten was. Die Ferienwohnung, welche die zunächst belegen wollten wurde vor eine Woche abgesagt.

    Also zurück zum Thema: Ist eine der beiden oben genannten Möglichkeiten machbar oder gibt es andere Möglichkeiten?

  • Na - da kam dann leider doch keine Antwort mehr - einfach keine angenehme Frage, weil jede Antwort darauf schon am fleckenfreinen Mieterschützerimmage kratzt? ;)

    Kann ich verstehen - dennoch ein zweiter Versuch nachdem sich die Mieter vorgestellt haben, immer noch keine Wohung zu finden ist und sich die Situation weiter zugespitzt hat:

    Der Vermieter ist da nun also echt in einem Dilemma!

    Der Ausbau des Badezimmers kostet vermutlich wesentlich mehr als erhofft und ob sich die nächsten 3 Monate ein Handwerker findet der das machen kann ist fraglich. Jedenfalls wird das auch dazu führen, dass die Miete dann evtl höher ausfällt, als zunächst erhofft was sich dann die Familie nicht mehr langfristig leisten kann.

    Das Persönlichkeitsprofil der Mieter und die ganze Situation ist wirklich nicht gerade traumhaft aber die Leute tun einem echt leid und die Tochter hat am 8. September Schulanfang ...

    Was soll man also machen?

    Der Vermieter möchte nicht auf der Straße stehen lasse und die vorerst eben so 3 bis höchstens 6 Monate lang nehmen - danach weiß man dann, ob das mit dem Ausbau so wie erhofft hinhaut oder die evtl doch was anderes suchen, wenn das zu teuer wird.

    Eine geplante Ferienwohnung mit gut 80 Quadratmetern, die seit einigen Wochen beantrag aber noch nicht genehmigt ist hat nach dem Mietspiegel des Ortes einen Mietwert von ca 630 € kalt - allerdings finden sich dort auch Erker, Einbauküche, Wärmekabine und Kachelofen. Die Höchstgrenze ist laut Mietspiegel bei ca. 740 €. Auch finden sich Möbel und Geschirr und weiter persönliche Sachen des Vermieters in der Wohnung. Gemeldet ist aber unter dieser Adresse keiner mehr.

    Was ist von folgendem Vorschlag zu halten:

    Die obere Wohnung, die als Ferienwohnung beantragt ist, wird den ersten Monat (September) gegen eine Kaution von 1.500 € gratis überlassen.

    Danach wird die gleiche Wohnung dann bis Ende Februar 2024 kurzfristig zwischen vermietet und die zahlen dann im Prinzip 690 € kalt und 150 € Nebenkosten.

    Der Vermieter verzichte aber für September und Oktober noch auf den Abschlag der Nebenkosten oder erlässt die denen gleich freiwillig - da ja ohnehin nicht viel geheizt wird. Erst wenn die im November immer noch drin sind zahlen die vollen 840 € warm.

    Die können jederzeit ohne Kündigungsfrist ausziehen, wenn die was bessere gefunden habe oder dann tatsächlich unten einziehen.

    Es ist ja auch anzunehmen, dass die das tun, denn die können sich keine 840 € leisten und haben eine Tochter von 16 Jahren aber kein zweites Schlafzimmer, was bedeutet dass die dann im Wohnzimmer auf einer Liege übernachtet.

    Was das Unterstellen der Möbel angeht: Die Wohnungstüren in der unteren Wohnung, in der auch das Bad eingerichtet werden soll, wurde bereits ausgehängt und in einen anderen Raum verbracht. Wäre es möglich dass die da dann dennoch was unterstellen oder ist es besser, dass die das woanders lagern, damit da nicht dadurch schon ein Mietvertrag zustande kommt? Im Haus gibt es evt noch andere Räume, die nicht zur geplanten Wohnung zählen.

    Ist das so möglich? Auf was muss man da noch achten?

    vielen Dank!

  • Man kann mit der Familie einen vorübergehenden Vertrag machen. Das ist kein Problem. Aber man sollte sich bewußt sein, dass die Familie wahrscheinlich auch nach 3 Monaten noch nichts gefunden haben wird. Und was dann? Man will die Familie dann vielleicht los werden wegen anderer Pläne mit dem Haus. Aber das geht nur mit Räumungsklage. Auf den Kosten dafür bleibt man als Vermieter wahrscheinlich sitzen da die Familie nicht genug Geld hat. Ob es diesen Preis Wert ist muss man sich überlegen.

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