Fensteranstrich im Herbst

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich bin mir im Moment so unsicher, dass ich tatsächlich mal auf ein Forum zurückgreifen muss. Ich hoffe, ich schaffe es, mein Problem verständlich darzustellen.

    Ich wohne in einem unsanierten Altbau mit alten Kastenfenstern aus Holz. Diese wurden schon einige Jahre nicht mehr gestrichen und das steht jetzt verständlicherweise an.

    Mein Vermieter ist eine Immobilien AG einer in meinem Wohnort ansässigen Firma, die relativ groß ist. Daher hat diese Firma eigene Maler, die die Fensterinstandhaltung durchführen.

    Der Fensteranstrich bedeutet hier, dass alle Fenster abgeschliffen, bei Bedarf neu gekittet und dann zwei Mal lackiert werden. Während dieser Arbeiten nehmen die Handwerker alle Innenfenster mit, sodass es nur noch eine Einfachverglasung gibt. Wenn die äußeren Fenster lackiert werden, dürfen diese für ca. 12 Stunden nicht geschlossen werden, d.h. im Großen und Ganzen stehen die Fenster zwei Nächte lang offen.

    Das ist natürlich für die Mieterinnen sowie die Handwerker eine furchtbare Tortur.

    Nun hat es sich allerdings so ergeben, dass die Handwerker letztes und dieses Jahr jeweils im Spätsommer kamen und sagten, sie würden am nächsten Tag anfangen.

    Vom Vermieter selbst gab es nie eine Ankündigung oder Nachricht dazu.

    In anderen Wohnungen im Haus ist es dann so passiert, dass die Mieterinnen dort teilweise über vier Wochen lang ihre Innenfenster nicht mehr wiederbekommen haben, weil es nur zwei Handwerker sind, die sich da drum kümmern und man kann sich ja vorstellen, was passiert, wenn einer krank ist und ein anderer in den Urlaub geht.

    In der Nachbarwohnung sind momentan seit fünf Wochen keine Innenfenster da, d.h. Einfachverglasung.

    Meine Wohnung, die aus nur zwei Zimmern besteht, soll jetzt als nächstes dran sein. Es ist ja jetzt aber mittlweile Mitte Oktober, ich heize schon, nachts hat es unter zehn Grad und tagsüber auch immer seltener unter 15 Grad.

    Meine Fragen wäre die folgenden:

    - Habe ich das Recht, unter diesen Bedingungen, den Zutritt zu verweigern und darauf zu verweisen, dass die Fenster gerne dann im späten Frühjahr gemacht werden können, wenn es wieder warm genug ist?

    - Mit was kann der Vermieter mir schlimmstenfalls drohen, falls ich diesen Weg wähle?

    - Ist das Vorgehen des Vermieters, das ich oben geschildert habe, in Ordnung oder muss er sich nicht darum kümmern, dass solche Arbeiten in einem erträglichen zeitlichen Rahmen ablaufen?

    Ansprechbar sind für mich im Moment nur die Handwerker, denen das natürlich selbst unangenehm genug ist und denen ich eigentlich auch keinen Ärger machen will. Immerhin ist deren Arbeitgeber ja der Vermieter.

    Ich bin sehr dankbar für andere Einschätzungen!

    Ich habe die Befürchtung, dass wir uns hier im Haus zu viel gefallen lassen, aber noch nicht den Mut, dazu dann auch Nein zu sagen...

    Was man vielleicht hinzufügen kann: Das Haus steht direkt an einer Bundesstraße, auf der den ganzen Tag und nachts über viel Verkehr läuft. Das ist mit nur einem Teil der Kastenfenster auch von der Lautstärke her kaum auszuhalten...

    Sorry, so viel Text. Das Thema belastet mich aber jetzt schon seit Wochen

    Viele Grüße!

  • Vom Vermieter selbst gab es nie eine Ankündigung oder Nachricht dazu.

    Das ist aber erforderlich. Ohne einer Ankündigung muss man niemanden herein lassen. Es kann ja ansonsten theoretisch auch mal ein Handwerker kommen, der gar keinen Auftrag hat. Wenn der Vermieter einmal über die Maßnahme informiert hat, kann man sich mit ihm in Kontakt setzen, um die Einwände bzw. Probleme damit besprechen.

  • Vielen Dank für den Hinweis! Das stimmt natürlich.

    Wie sieht es denn aber damit aus, wenn der Vermieter darauf drängen würde, den Anstrich noch in diesem Jahr vorzunehmen, obwohl es jetzt bereits Ende Oktober ist? Habe ich das Recht, das zu verweigern?

    (Die Fenster haben zwar einen Anstrich nötig, aber sind nicht in so schlechtem Zustand, dass es wirklich drängend wäre.)

    Lieben Dank schon mal!

    Viele Grüße!

  • Grundsätzlich hat man Erhaltungsmaßnahmen zu dulden nach dem Gesetz. Allerdings gibt §555f BGB die Möglichkeit, über den Ablauf der Maßnahmen mit dem Vermieter zu verhandeln. Deshalb sagte ich, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen, wenn die Ankündigung da ist, und die Vorbehalte und Erfahrungen bei anderen Mietern besprechen.

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