Wasserzähler sind nach dem Gesetz alle 6 Jahre zu eichen oder auszutauschen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Zähler mit abgelaufener Eichzeit nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden darf. Denn meistens arbeitet er noch sehr viele Jahre länger zuverlässig. Wenn Zweifel an den Werten bestehen, müsste der Vermieter nur nachweisen, dass diese korrekt sind.
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