Mietnachzahlung nach neun Jahren ohne Mietvertrag

  • Hallo Gemeinde,

    zunächst mal ein gesundes neues Jahr allen. Nun zu meinem Fall. Im Schreiben im Anhang ist soweit alles richtig dargestellt. Es fehlt lediglich der Passus das ich damals 2015 auch nach den Mietkonditionen nachgefragt hatte. Ohne diese hätte ich ja keinem Mietvertrag zugestimmt. Im Laufe der Jahre ist dann der Umstand das es zur Garage keinen Mietvertrag und allerdings auch keine Miete gab ein wenig in Vergessenheit geraten. Zur Erklärung, es geht um eine Alteliergemeinschaft und die Garage war als weitere Parkmöglichkeit gedacht. Also ist das Mietverhältnis eines zwischen Kaufleuten. Da die Hausverwaltung wie in manch anderen Dingen auch nicht sonderlich planmäßig agiert sehe ich hier kein Verschulden meinerseits und wäre maximal bereit 3 Jahre nach zu zahlen. Thema Verjährung zwischen Kaufleuten. Gerne würde ich eure Meinung zu diesem Thema wissen.

    Besten Dank im voraus

    mit Grüße

    Bild gelöscht und Forenregel beachten,

    nur der reine Sachverhalt ist relevant

  • wäre maximal bereit 3 Jahre nach zu zahlen. Thema Verjährung zwischen Kaufleuten

    Das mit der Verjährung ist korrekt. Aber das ist nicht etwas, was der Vermieter, der die Forderung hat, beachten muss, sondern der Schuldner kann die Einrede der Verjährung geltend machen. Siehe § 214 BGB - Wirkung der Verjährung. (Sollte man als Kaufmann eigentlich wissen)

    Es kann möglich sein, dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Es könnte aber auch sein, dass es eine Leihe ist oder die Garage als Zusatz zum Haupt-Mietvertrag ohne Aufpreis mitvermietet werden sollte. Das nur zum Nachdenken, man kann es von hier aus nicht beurteilen.

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