Hallo Gemeinde,
zunächst mal ein gesundes neues Jahr allen. Nun zu meinem Fall. Im Schreiben im Anhang ist soweit alles richtig dargestellt. Es fehlt lediglich der Passus das ich damals 2015 auch nach den Mietkonditionen nachgefragt hatte. Ohne diese hätte ich ja keinem Mietvertrag zugestimmt. Im Laufe der Jahre ist dann der Umstand das es zur Garage keinen Mietvertrag und allerdings auch keine Miete gab ein wenig in Vergessenheit geraten. Zur Erklärung, es geht um eine Alteliergemeinschaft und die Garage war als weitere Parkmöglichkeit gedacht. Also ist das Mietverhältnis eines zwischen Kaufleuten. Da die Hausverwaltung wie in manch anderen Dingen auch nicht sonderlich planmäßig agiert sehe ich hier kein Verschulden meinerseits und wäre maximal bereit 3 Jahre nach zu zahlen. Thema Verjährung zwischen Kaufleuten. Gerne würde ich eure Meinung zu diesem Thema wissen.
Besten Dank im voraus
mit Grüße
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nur der reine Sachverhalt ist relevant