Sanierungsarbeiten wegen Wasserschaden und Mietminderung

  • Hallo,

    gestern kam eine Sanierungsfirma vorbei und informiert mich, dass in einer Woche meine Badezimmerwand zur Nachbarin aufgebrochen wird wegen einem Wasserschaden und wenn ich nicht zuhause bin brechen sie von dem anderen Bad durch. Er meinte auch das ganze dauert um die 3 Wochen, bevor man die Wand wieder verschließen kann.

    Mein Vermieter will mir keine Mietminderung oder eine Ersatz Wohnung stellen. Gibt es hier rechtliche Paragraphen die ich als Schreiben verwenden kann?

    Normal müsste ein nicht benutzen des Bades doch eine 100% Mietminderung sein, schon alleine das meine Wohnung nicht mehr Einbruchsicher ist und meine Nachbarin jederzeit zu mir in die Wohnung kann!?

    Würde mich über Eure Hilfe freuen.

    Sabrina

  • Die Mietminderung passiert kraft Gesetz und hängt nicht von der Genehmigung des Vermieters ab. Man sollte nur die Höhe der Minderung korrekt bestimmen und daher am besten einen Anwalt fragen. Aber wenn das Bad komplett unbenutzbar ist, dann ist die Minderung meistens bei 100%, weil ein Bad als essentiell gilt um wohnen zu können.

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