Schreckensnachbar nutzt seit Jahren PKW mit ausländischem Kennzeichen

  • Hallo,


    Person A hat einen ziemlich lauten und gewaltbereiten Nachbarn, der bereits seit Jahren die Hausgemeinschaft belästigt und einen PKW ohne deutsche Zulassung mit tschechischem Kennzeichen nutzt. Laut älteren Nachbarn soll dieser bereits seit mehr als 10 Jahren ohne Zulassung mit dem Wagen quer durchs Land fahren, teilweise auch ins Ausland. Besonders dreist daran ist auch, dass der Wagen auf seinem Mietparkplatz steht und dies dem Vermieter auch bekannt ist. Allerdings stört dieser sich nicht daran. A würde den Nachbarn zwar gerne melden, hat aber Sorge vor möglichen Racheakten.


    Folgende Fragen:


    1. Darf der Schreckensnachbar über so viele Jahre ohne deutsche Zulassung seinen PKW im Inland nutzen? Wenn nicht, gegen welche Gesetzte verstößt dieser bzw. was für ein Strafmaß könnte ihn erwarten, falls die Sache gemeldet wird?


    2. Wäre A theoretisch überhaupt dazu verpflichtet, diesen wegen des ausländischen Kennzeichens zu melden?


    3. Müsste der Vermieter eigentlich den Nachbarn abmahnen oder gar kündigen wegen seines Verhaltens?



    Danke sehr und schönen Abend noch.

  • Dieses Thema hat nichts mit Mietrecht zu tun. Man kann gegen den Nachbarn in dem Punkt nichts machen und schon gar nicht abmahnen oder kündigen. Man kann lediglich eine Mitteilung an die Polizei machen. Aber damit wird man den Nachbarn nicht los. Er bekommt vielleicht ein Bußgeld, aber damit kann ihn niemand hindern, dort wohnen zu bleiben.

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