Nutzung Abstellkammer im Treppenhaus

  • Es handelt sich hier um ein Altbau mit 2 Wohnparteien.
    In den Zwischenetagen gibt es 4 Abstellkammern, wo vor sehr langer Zeit Toiletten waren.
    Je 2 Abstellkammern werden von den Mietern genutzt.
    Der eine Mieter wohnt seit über 50 Jahren in dem Haus. Die andere Mieterin seit 1994. Schlüssel für diese Abstellräume wurden von der damaligen Hausverwalterin übergeben.
    Nun ließ der Hausverwalter ohne Ankündigung und Wissen die Abstellkammern der einen Mieterin ausräumen und entsorgen. Grund: die Abstellräume gehören nicht zum Mietvertrag und gehören zum Treppenhaus. Das Abstellen von Gegenständen, wie z.B. Waschpulver ist verboten, da sonst Brandgefahr herrscht. Die Eigentümerin und die ehemalige Hausverwalterin duldeten, dass die Mieterin ihre Waschmaschine dort nutzt. Ein Handwerker schloss auf Anweisung der ehemaligen Verwalterin die Waschmaschine dort an. Offensichtlich ist, dass diese Mieterin schikaniert wird, weil beim anderen Mieter die Nutzung frei überlassen ist. Ist das Räumen der Gegenstände Hausfriedensbruch? Ist das alles rechtens?

    3 Mal editiert, zuletzt von ypsilon (23. November 2011 um 17:28)

  • Erfahrungsgemäß stellen sich Sachverhalte immer unterschiedlich dar, aus welcher Sicht sie geschildert werden.

    Ohne genauen Kenntnisstand schwierig zu beurteilen.

    Was steht über die Nutzung der Abstellkammer im Mietvertrag?

    Gibt´s irgendwas schriftliches?

    Das Treppenhaus darf nicht genutzt werden als Abstellort, als Fluchtweg muss dieses frei bleiben.

    Die Verwaltung hat die Waschmaschine entsorgt ?

  • ypsilon: "Schlüssel für diese Abstellräume wurden von der damaligen Hausverwalterin übergeben."
    Damit sind sie Teil der Mietsache.

    "Nun ließ der Hausverwalter ohne Ankündigung und Wissen die Abstellkammern der einen Mieterin ausräumen und entsorgen."
    Halte ich für Hausfriedensbruch § 123 StGB Hausfriedensbruch und Diebstahl § 242 StGB Diebstahl .

    "Grund: die Abstellräume gehören nicht zum Mietvertrag und gehören zum Treppenhaus."
    Für ein Treppenhaus bekommt ein Mieter i.d.R. keine Schlüssel.

    "Das Abstellen von Gegenständen, wie z.B. Waschpulver ist verboten, da sonst Brandgefahr herrscht."
    *kopfkratz*

    "Die Eigentümerin und die ehemalige Hausverwalterin duldeten, dass die Mieterin ihre Waschmaschine dort nutzt. Ein Handwerker schloss auf Anweisung der ehemaligen Verwalterin die Waschmaschine dort an."
    Das ist ja wohl eindeutig.

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