Hallo zusammen,
ich bin Hauptmieter einer seit 1992 genutzten 2 Zi.-Wohnung, in Berlin, mittlerweile Szenebezirk, in dem die Mieten rasant gestiegen sind. Derzeit zahle ich kalt noch 2,92€/qm, aktueller Mittelwert lt. Mietspiegel bei 5,65, ortsübliche Vergleichsmiete sogar bei 6,86 (Bad, Hzg, ..). Dh. neu zu mietende Wohnungen kosten für mich untragbare 5-700€.
Die Whg habe ich seit 05'2005 an einen Bekannten teilmöbliert untervermietet, dh. nun bereits mehr 5,5 Jahre. MV und Genehmigung HV liegt vor. Seit 2004 war ich im Ausland, seit 11'2011 bin wieder zurück in Berlin.
Einvernehmliche Regelung bei Unterzeichnung war: er mietet zur aktuellen Miete, trägt alle anfallenden Kosten, ich schlafe auch i.d.Whg, wenn ich - WE-weise - in Berlin bin. Soweit so gut. Von Anfang an gab es aber leider vielerlei Schwierigkeiten. Dennoch der Versuch weiterhin das freundschaftlich Verhältnis zu bewahren. Das sage ich auf Grund folgender Entwicklung:
Meine Rückkehr zu Mitte 11'2011 hatte ich bereits im September angekündigt, er den Auszug fest zugesagt. 2 Tage vor meiner Rückkehr bekam ich ein RA-Brief, wonach mir die Benutzung meiner Whg. untersagt wird. Mitterweile ist mir die Rechtslage klar, beide Seiten haben RA's eingschaltet, er den Kontakt abgebrochen, zum 2. Mal unabgesprochen das Wohnungstürschloss ausgetauscht, und bekommt von uns nun erstnmal eine ordnungsgemäße, fristgerechte Kündigung, dh. leider erst zu Ende 06'2012. Mein RA geht sogar davon aus, dass wir klagen werden müssen. Das kann langwierig werden.
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit eine Mieterhöhung auf Mietspiegelniveau durchsetzen?
.. um ihm eventuell damit beim Auszug 'behilflich' zu sein?! zB. so >>?
lg josh
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ps: Toll dieses Forum gefunden zu haben, hab schon viele interssante Info`s finden können. Super und Danke..