suche Möglichkeit Mieterhöhung auf Mietspiegelniveau durchzusetzen

  • Hallo zusammen,

    ich bin Hauptmieter einer seit 1992 genutzten 2 Zi.-Wohnung, in Berlin, mittlerweile Szenebezirk, in dem die Mieten rasant gestiegen sind. Derzeit zahle ich kalt noch 2,92€/qm, aktueller Mittelwert lt. Mietspiegel bei 5,65, ortsübliche Vergleichsmiete sogar bei 6,86 (Bad, Hzg, ..). Dh. neu zu mietende Wohnungen kosten für mich untragbare 5-700€.

    Die Whg habe ich seit 05'2005 an einen Bekannten teilmöbliert untervermietet, dh. nun bereits mehr 5,5 Jahre. MV und Genehmigung HV liegt vor. Seit 2004 war ich im Ausland, seit 11'2011 bin wieder zurück in Berlin.

    Einvernehmliche Regelung bei Unterzeichnung war: er mietet zur aktuellen Miete, trägt alle anfallenden Kosten, ich schlafe auch i.d.Whg, wenn ich - WE-weise - in Berlin bin. Soweit so gut. Von Anfang an gab es aber leider vielerlei Schwierigkeiten. Dennoch der Versuch weiterhin das freundschaftlich Verhältnis zu bewahren. Das sage ich auf Grund folgender Entwicklung:

    Meine Rückkehr zu Mitte 11'2011 hatte ich bereits im September angekündigt, er den Auszug fest zugesagt. 2 Tage vor meiner Rückkehr bekam ich ein RA-Brief, wonach mir die Benutzung meiner Whg. untersagt wird. Mitterweile ist mir die Rechtslage klar, beide Seiten haben RA's eingschaltet, er den Kontakt abgebrochen, zum 2. Mal unabgesprochen das Wohnungstürschloss ausgetauscht, und bekommt von uns nun erstnmal eine ordnungsgemäße, fristgerechte Kündigung, dh. leider erst zu Ende 06'2012. Mein RA geht sogar davon aus, dass wir klagen werden müssen. Das kann langwierig werden.

    Nun meine Frage:

    Gibt es eine Möglichkeit eine Mieterhöhung auf Mietspiegelniveau durchsetzen?
    .. um ihm eventuell damit beim Auszug 'behilflich' zu sein?! zB. so >>?

    lg josh


    ---
    ps: Toll dieses Forum gefunden zu haben, hab schon viele interssante Info`s finden können. Super und Danke..

  • Lt. RA wäre eine Mieterhöhnung ein anderer Fall. Hatte mir generell eine innovativere Herangehensweise von ihm erwartet. Es kommt leider nur was, wenn ich ihm sage, was er wie machen soll. (Darauf jetzt nicht antworten)

    Habe mich mit einem Freund blauäugig auf einen dummen Deal einglassen, und dachte hier ein paar Hinweise zu finden, da ander Beiträge sehr gut beantwortet wurden. Ich setze mich seit einigen Wochen mit diesen Themen auseinander, und suche hier einfach nach Ideen, die Druck machen könnten. Eine Mieterhöhung bei 20% und 2.92€ würde keinen Druck machen ;P

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Sie Hauptmieter und haben die Wohnung an einen Freund untervermietet. Eine Untervermietung zur Gewinnerzielung ist allerdings nicht zulässig und so wie sich mir die Lage darstellt, würde das bei Ihrem Vorhaben eintreten.

  • ah, bei all dem Stress, der sich seit Wochen nun hinzieht, habe ich natürlich einige niucht unwichtige Details vergessen. Ich bin Hauptmieter, ja. Die Whg sit seit '92 angemietet als: 2 Zi., Kü., AWC. Ich selbst habe Bad und GEH eingebaut, und dann dummerweise den nun für mich sehr ungünstig ausgehenden Deal geschlossen, er bekäme die Whgwährend meiner Abwesenheit sofern er alle laufenden Kosten (Thermenwartung, Reparaturen, ..) übernimmt. Tut er nicht. Dh. ICH hätte von Anfang an eigentlich eine weitaus höhere Miete nehmen müssen, um vor solchen Fällen wie er jetzt eintritt gewappnet zu sein: Abgesehen davon, dass sein Auszug zu Mitte November zugesagt war, bleiben nach seinem Auszug, wenn er denn mal eintritt, scheinbar emense Kosten hängen.

    Die Frage ist: Kann ich - quasi - von "0 auf 100" die Miete anheben, ohne, dass dies anfechtbar wäre, oder sind wirklich nur 20% ansetzbar?

    lg josh

  • Noch einmal: Sie können und dürfen von Ihrem Untermieter maximal die Kaltmiete verlangen, die Sie selbst an Ihren Vermieter entrichten. Eine darüber hinaus gehende Mietanpassung wird Ihr Untermieter sicherlich erfolgreich aufgrund der damit verbundenen Gewinnabsicht anfechten können.

    Wenn Ihnen zusätzliche Kosten durch Thermenwartung etc. entstanden sind, können Sie diese von Ihrem Untermieter fordern, sofern dies vertraglich mit ihm vereinbart wurden. Zahlt er diese Kosten nicht, so können Sie ihn nur verklagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!