Sondervereinbarung für Nebenkosten

  • Hallo ! Hab schon einen 17 Jahre alten Mietvertrag unter § 4 Zahlung Miete Nebenkosten steht: Müllabfuhr,KaminKehrer,Wasser/Abwasser werden zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar,der Satz:werden in Form monatlicher Abschlagszahlungen erhoben und sind jährlich nach dem Stichtag vom .. eines jeden Jahres mit dem Mieter abzurechnen wurde durchgestrichen.was muß ich zahlen und wann ? der Vermieter hat mir nie ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegt.Unter § 3 steht die Betriebskosten im Sinne des §27 der 2.Betriebskostenver.sind in der Miete enthalten. Hab immer Vorauszahlungen geleistet aber nie eine richtige Nebenkostenabrechnung erhalten. Jetzt habe ich die Vorauszahlungen zurückbehalten,dann hat er mir gekündigt. Was kann ich dagegen tun? Vielen Dank für eine Antwort
    gruß nuss1

  • Wenn immer der gleiche Betrag (Miete und Nebenkosten) gezahlt wurde, kann man von einem Mietvertrag über eine Bruttokaltmiete ausgehen. Hiergegen spricht nichts. Es werden dann keine Betriebskostenabrechnungen erstellt/fällig. Eine Rückbehaltung der Nebenkosten wäre dann vertragswidrig!

    Anderes läge der Fall, wenn sich die Nebenkosten geändert hätten und man nicht von einem Pauschalvertrag sprechen könnte. Dann könnte man auf Erstellung einer solchen Abrechnung klagen. Der Vermieter ist verpflichtet eine solche Nebenkostenabrechnung über jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten zu erstellen.

    Die Kündigung ist nur dann in Ordnung, wenn sie form- und fristgerecht und mit einer gesetzlich geforderten Begründung nach § 573 BGB versehen wäre.
    Eine Kündigung wegen fehlender Mietzahlungen ist erst dann durch den Vermieter möglich, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Zahlungstage mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Verzug ist. Nicht unerheblich ist der rückständige Mietzins dann, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.Zum Mietzins gehören auch die Nebenkostenabschläge. Geregelt ist dies in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

  • Hallo Sinus Danke für die Antwort. Aber was bedeutet konkret"zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar" Der Vermieter kann doch eigentlich gar keine Abschlagzahlungen verlangen ? Ich blick da nicht mehr durch. Danke gruß nuss1

  • Hallo Sinus Danke für die Antwort. Aber was bedeutet konkret"zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar" Der Vermieter kann doch eigentlich gar keine Abschlagzahlungen verlangen ? Ich blick da nicht mehr durch. Danke gruß nuss1

    Hi, das bedeutet eben zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung des Schorni (bspw.). Wie der VM Dir das "rüberbringt", ist sein Problem.

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