Makler möchte Wohnungsübergabe verhindern

  • Hallo Forum,

    zuerst ein Hallo an alle, dies ist mein erster Eintrag hier :)

    Folgender Fall:

    Wir - meine Freundin und ich - ziehen wieder zurück nach A. Dort haben wir eine DHH zur Miete gefunden. Diese wurde durch einen Makler vermittelt. Bei der Besichtigung lief alles gut, das Haus ist in einem guten Zustand und wir wurden uns sofort mit dem Makler einig. Bereits zu dem Zeitpunkt habe ich angemerkt, dann meine Firma F (DAX 30 Konzern) die Kosten für den Makler übernehmen wird, da ich von einer anderen Stadt wieder zurückziehe.
    Ein paar Tage später wurde der Mietvertrag erstellt und unterschrieben. Mietbeginn ist der 15. November. Wir haben uns mit den Vermietern sehr gut verstanden und wir haben sofort den Schlüssel bekommen.

    Der Makler hat uns am Tag der Unterzeichung die Maklerrechnung ausgehändigt an unsere Adresse. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass die Rechnung durch F beglichen wird, ich habe ihm die Adresse von F gegeben und ihn gebeten, dass er die Rechnung dorthin schickt.
    Dies hat er dann auch am nächsten Tag gemacht, am selben Tag ruft er bei uns an und fordert, dass wir die Maklerrechnung bezahlen müssen, weil er schlechte Erfahrungen mit großen Konzernen hat, da das Geld sehr spät überwiesen würde.
    Ich habe ihm erklärt, dass wir das Geld nicht überweisen werden, das macht die Firma F. Das Zahlungsziel, welches er F in der Rechnung gestellt hatte, war 1 Tag (kein Witz, tatsächlich!). Der Makler war auch in der Rechnung nicht in der Lage, die Beiden Monatsmieten richtig zu addieren, er hat sich um 10 EUR verrechnet.

    Die Kaution haben wir bereits jetzt (15 Tage vor Mietbeginn) an die neuen Vermieter überwiesen, mit den Vermietern verstehen wir uns sehr gut und das war unsere "Gegenleistung" weil wir den Schlüssel schon vorher bekommen haben.

    Nun kündigt der Makler an, dass er keine Wohnungsübergabe mit uns macht, solange seine Provision nicht bezahlt ist.

    Nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Handhabe er gegen uns hat.
    Bin ich recht in der Annahme, dass der Makler mit der Wohnungsübergabe gar nix zu tun hat, das machen wir mit dem Vermieter?
    Im Mietvertrag (Standard Formular) steht nichts drin, was über den Standardtext hinausgeht.

  • Hallo subbamario,

    Euer Vertragspartner ist Euer Vermieter, der Euch bereits die Mietsache übergeben hat.
    Ich empfehle Euch, mit ihm zusammen in den nächsten Tagen ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Soweit meine Meinung bzgl. Mietrecht.

    Den Makler hat m.W. der zu bezahlen, der ihn beauftragt hat, also grundsätzlich der Vermieter, ODER Ihr, falls Ihr über des Makler's Werbung auf dieses Mietobjekt gekommen seid.
    Wie das mit Deiner Firma ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Zitat

    Bin ich recht in der Annahme, dass der Makler mit der Wohnungsübergabe gar nix zu tun hat, das machen wir mit dem Vermieter?

    Völlig recht. Ausgenommen der Makler ist mit dem VM wirtschaftlich "verbandelt". Dann allerdings dürfte er gar keine Provision verlangen.

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