Schimmel in der Wohnung

  • Hallo Forum,


    ich bin neu hier und erzähle mal kurz meine Angelegenheit:

    meine Freundin und ich leben zusammen in einer Wohnung mit Schimmel. Wir beide hatten es hingenommen weil wir evtl Konsequenzen (mit Kosten und co befürchteten).

    Vor ca 1 Jahr sprach ich mit meiner zuständigen Bearbeiterin von der Hausverwaltung, 2 Wochen später kam sie und ein Schimmelmesstyp. Das Gespräch nach der Messung lief ernüchternd, es wurde gesagt das wir erstmal Renovieren sollen bevor der Schimmel bekämpft wird. Ich habe auch gedacht das kann ja mal garnicht wahr sein.

    Ende vom Lied ist das der Schimmel noch da ist, die Wohnung nicht von uns Renoviert wurde und wir gerne hier raus möchten nur wie geschrieben die Konsequenzen befürchten seitens der Hausverwaltung.

    Zusatz: Meine Schwester Wohnte hier vor mir drin, da war der Schimmel auch schon vorhanden und die Wohnung war sehr verwohnt. Ich übernahm die Wohnung nur weil ich eine Notsituation hatte und eine Wohnung brauchte. Es wurde ein Übergabeprotokol angefertigt und mir und meiner Sis zum unterschreiben überreicht, wir lasen es uns durch und drin stand das meine Sis für evtl Renovierungen mir dann Geld gibt, sie kann und konnte das nicht da sie selbr kein Geld hat und hatte(Alg2).

    Fragen sind: kann die HV wirklich das Renovieren fordern ohne vorher sich um den Schimmel kümmern zu müssen? können meine Freundin und ich aus der Wohnung einfach ausziehen ohne Konsequenzen, und wenn es welche geben würde, was könnten müssten wir tun um die Konsequenzen zu vermeiden bzw gut zu umgehen? wir wollen unbedingt aus der Wohnung raus, haben aber bisher den Ball flachgehalten durch angst vor Rechtlichen Konsequenzen. Nur wir wollen das nicht weil es auch so gefährlich ist für due Gesundheit.

    Ich danke für Tipps und Vorschläge.:(:(:(

  • Ob Sie beim Auszug renovieren müssen, sagt Ihnen der Mietvertrag. Hier weiß das niemand. Wenn Sie eine Schimmelwohnung übernommen haben, können Sie im Nachhinein keine Forderungen an den Vermieter stellen; da müssen Sie schon auch selbst was tun, was Ihnen auch empfohlen wurde.

  • Hallo, es ist doch aber idiotisch zu renovieren und dann etwas gegen den Schimmel zu machen?! sagen wir einmal als bsp der Schimmel ist tief in der Wand und die müssen die Wand, also ein Teil davon abtragen, dann wäre die renovierung doch für den Po.


    Mit der Tatsache das der Schimmel schon vorher drin war, dachte ich an vor Gericht beweisen zu können das ich und meine Freundin nicht die Verursacher sind.

    Bei meiner Sis war auch das Gesundheitsamt da, worauf die HW sehr allergisch reagierte und meiner Sis androhte entweder innerhalb von 2 Wochen renovieren oder Kündigung. Das ist doch sicherlich nicht normal und rechtens + mit dem GA hätte ich ja einen Zeugen der glaubhaft ohne ende ist, weil ein Amt ja nicht für jemand lügen würde. Die haben das sicherlich noch in deren Unterlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfi (5. Dezember 2012 um 10:05)

  • Ok, aber kann der Vermieter von mir verlangen das ich den Schimmel nach/vor dem Auszug entferne? weil dazu bin ich nicht wirklich imstande. Ich kann nur oberflächlich den Schimmel beseitigen. Kann er es rechtlich fordern?.

    Im Mietvertrag steht nichts von Schimmelbeseitigung drin.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfi (5. Dezember 2012 um 10:42)

  • Kolinum, doch ich verstehe schon, nur finde ich keine Regelung für Schimmelbeseitigung im Vertrag steht halt nur Renovieren bei Auszug etc. Kann der Vermieter mir dann noch etwas im bezug auf Schimmel? nee oder? ich bin leider garnicht informiert was sowas angeht, ist meine erste Wohnung.

  • Wenn Sie die Wohnung renovieren ist doch der Schimmel beseitigt.
    Wenn da noch ein Pilzlein sich in der Wand oder eine Ritze findet, muß noch lange niemand davon krank werden, geschweige denn sterben.
    Sie machen sich nur selbst verrückt. Sie sind offensichtlich das Musterbeispiel eines bundesdeutschen Angstbürgers.

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