Gilt Grundsatz Wohnungsrückgabe wie erhalten nach exakt 3 Jahren?

  • Hallo liebe Leute,

    hier eine Frage zur Rückgabe der Wohnung.

    1. Grundsatz: Wohnungsrückgabe im Zustand der Übernahme.
    2. wenn Fristen der Schönheitsreparaturen, speziell Malerarbeiten abgelaufen sind, dann sind diese auch auszuführen.

    Zitat

    - Feuchträume wie Küche, Bad, Dusche usw. alle 2-3 Jahre
    - Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Esszimmer, Flur usw. alle 5 Jahre
    - Sonstige Räume wie Abstellkammern, Bügelzimmer usw. alle 7 Jahre

    • Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen.
    • Wir haben die Wohnung exakt 36 Monate bewohnt.

    Folglich (und hier hätten wir gerne eure Meinung):
    → Rückgabe im Einzugszustand, ohne komplette Renovierung

    Danke vielmals!

    PS: Fund zum Thema "es ist nur logisch, dass Fristen zur Instandhaltung auf null gesetzt werden, wenn sich das Mietverhältnis durch einen Neubezug ändert." Quelle


    --
    Nachtrag bzw. ergänzende Frage: An einem der Fenster pellt sich von innen die Farbe ab. Kann uns der Vermieter zwingen, das Fenster neu zu streichen? Wir haben den Schaden nicht zu vertreten. Ein Maler meinte, die Grundierung würde fehlen, die Arbeiten seien von vornherein nicht fachgerecht ausgeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von vormieter (3. Juni 2013 um 16:45)

  • Sie sollten unterscheiden zwischen Schönheitsreparaturen und Endrenovierung. Hinsichtlich ihrer Klausel mit starren Fristen wäre das richtig.
    Zur Endrenovierung vermisse ich allerdings die entsprechende Vereinbarung.

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